Lizenzvereinbarung

zwischen der Dance All Day Musicvertriebs GmbH, Raiffeisenstraße 4, 83377 Traunstein- Vachendorf,

- nachstehend „DAD“ genannt -

und dem Nutzer der Internetseite „Feiyr.com“, der durch Anklicken bei der Eröffnung eines Anbieterkontos oder bei Veröffentlichung eines Files sein Einverständnis mit der Geltung dieser Lizenzvereinbarung für den zukünftigen Vertrieb sowohl dieses Files als auch sämtlicher zuvor veröffentlichter und noch aktuell vertriebener Files erklärt,

- nachstehend „Lizenzgeber“ genannt -

 

  1. Definitionen

    • Website von Feiyr.com – nachstehend „Homepage“ genannt.
    • Von Dritten betriebene Verkaufsportale, deren Sub-Portale und Vertriebskanäle hinsichtlich des Downloads und des Streamings von Musiktiteln und Daten im Internet und weiteren Netzen sowie weitere Service- Provider, auch für die Nutzung von Musik und/oder Videoaufnahmen über Mobiltelefone und für weitere mobile Dienste (z. B. iTunes, Spotify, Amazon, YouTube, TikTok, Klingeltonanbieter usw.) – nachstehend „3rd-Portale“ genannt.
    • Angebotene und zum digitalen Vertrieb bestimmte Bücher und Buchinhalte in digitalen eBook-Formaten (auch soweit sie mit weiteren digitalen Inhalten visueller oder audiovisueller Art verknüpft sind) – nachstehend „eBooks“ genannt (siehe hierzu Ziffer 13)
    • Angebotene und zum digitalen Vertrieb bestimmte Musik- und Medienproduktionen (z. B. Songs, Videos, Ringtones, Hörbücher usw.), ausgenommen eBooks – nachstehend „Files“ genannt.
    • Manipulative Eingriffe in jegliche Vorgänge auf 3rd-Portalen (insbesondere den Streamingportalen, wie z.B. Spotify, Deezer, iTunes, Napster etc.) bzw. deren Veranlassung, insbesondere um die Veröffentlichungen in den Charts der jeweiligen 3rd-Portale zu platzieren oder um höhere Einnahmen durch die Veröffentlichungen zu generieren; als manipulativ gilt insbesondere die künstliche Erhöhung des Wiedergabezählers („Play Count“) oder des Follower-Zählers („Follow Count“), beispielsweise unter Zuhilfenahme nicht real existierender Kunden, die Nutzung von Bots, Scripts oder andere automatisierte Prozesse sowie die Gewährung oder Entgegennahme einer (finanziellen oder sonstigen) Gegenleistung, wobei der durch 3rd-Portale geäußerte Verdacht eine hinreichende Vermutung für einen manipulativen Eingriff darstellt, der gegenüber dem 3rd-Portal zu widerlegen ist – nachstehend „artficial streaming“ genannt.
    • Von 3rd-Portalen abgerechnete und ausbezahlte Erlöse aus der Auswertung der Files, die nicht aufgrund falscher Abrechnung oder wegen artificial streaming zurückgefordert wurden bzw. werden – nachstehend „Netto-Erlöse“ genannt.
  2. Vertragsgegenstand/Leistungsbeschreibung

    • 2.1 Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung ist der Vertrieb von Files des Lizenzgebers im Wege der digitalen Distribution und Verbreitung durch 3rd- Portale. DAD fungiert hierbei als technischer Dienstleister für den Lizenzgeber, in dessen Auftrag und Verantwortung der Digitalvertrieb erfolgt. Alle vom Lizenzgeber auf der Homepage veröffentlichten Files und der von diesem auf der Homepage angelegten Label sollen möglichst umfassend digital in jeder möglichen Art und Weise ausgewertet sowie an 3rd-Portale zum Zwecke der Auswertung im Auftrag des Lizenzgebers weitergeleitet werden. DAD wird insbesondere die vom Lizenzgeber angebotenen und veröffentlichten „Files“ in verschiedene Dateiformate formatieren und mit Metadaten versehen, die dann von den 3rd-Portalen für Downloads, Streaming, Speicher- und Abrufnutzungen in der „Cloud“, Telefonklingeltöne und andere digitale Vertriebsformen, die von DAD jeweils auf der Homepage angeboten und vom Lizenzgeber ausgewählt werden können, sowie für diesbezügliche Werbung verwendet werden. Hierbei ist auch eine Verbindung der vom Lizenzgeber gelieferten Audio-Files mit Video-Material Dritter zulässig (z.B. YouTube Shorts, TikTok (User Generated Content). Im Falle der Auswahl dieser Plattformen kann jeder Plattform-User sowie die Plattform selbst eigene Werke durch Verwendung und/oder Bearbeitung der Files des Lizenzgebers erstellen und ihrerseits Im Falle der Auswahl des Audio-Swap-Recording kann jeder YouTube-User eigene Werke durch Verwendung und/oder Bearbeitung der Files des Lizenzgebers erstellen und ihrerseits veröffentlichen. DAD vertreibt die Files und die weiteren mit den Files veröffentlichen. verbundenen Produkte in eigenem Namen und versieht sie mit einem eigenen EAN- Code/ISRC; die EAN-Codes werden nicht an den Lizenzgeber übertragen, sondern stehen alleine DAD zu. Der ISRC bleibt dagegen in jedem Falle auch nach einer Kündigung mit den jeweiligen Files verbunden. Soweit digitale Verwertungsmöglichkeiten bestehen, die (noch) nicht von DAD angeboten werden, wird der Lizenzgeber DAD hierauf hinweisen und DAD eine angemessene Frist einräumen, die gewünschte Verwertung anzubieten. Sofern DAD hieran nicht interessiert ist oder die Frist abläuft, ohne dass DAD diese Verwertungsmöglichkeit anbietet, wird DAD dem Lizenzgeber diese Verwertungsmöglichkeit freigeben und die entsprechenden Rechte an den Lizenzgeber zurückübertragen. Der Vertrieb von CDs und Vinyl-Tonträgern mit den vom Lizenzgeber angebotenen Produktionen ist ausdrücklich von diesem Vertrag ausgenommen, sofern die Parteien nicht etwas Abweichendes vereinbaren.
    • 2.2 DAD stellt dem Lizenzgeber eine Website mit zahlreichen Funktionen zum Vertrieb der Files zur Verfügung. DAD kann die Nutzung der Website oder einzelner Funktionen oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, ohne Einwilligung des Lizenzgebers ändern; die grundsätzliche Möglichkeit des Vertriebs wird jedoch in jedem Falle aufrechterhalten. Es besteht kein Anspruch des Lizenzgebers auf Nutzung der Homepage in einer bestimmten Art und Weise oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die jeweils von DAD angebotenen Verwertungsformen und Werbemöglichkeiten kann der Lizenzgeber der Website und seinem Anbieterkonto entnehmen. DAD ist berechtigt, seine Leistungen zeitweilig wegen Wartungsarbeiten, Kapazitätsgrenzen oder zur Durchführung technischer Maßnahmen vorübergehend einzustellen oder zeitweise einzugrenzen. Für die Leistungen und für die Erreichbarkeit von 3rd-Portalen steht DAD nicht ein.
  3. AnmeldungundAnbieterkonto

    • 3.1 Die Nutzung sämtlicher Dienste, Services und sonstiger Teledienste der Homepage setzt die Anmeldung des Lizenzgebers und die Freischaltung des Anbieterkontos voraus. Bei bisherigen Anmeldungen hatten Lizenzgeber die bisherigen AGB akzeptiert; nunmehr erklären Neukunden im Rahmen der Anmeldung ihr Einverständnis mit der Geltung der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Ein Vertrag entsteht erst durch Antragsannahme seitens DAD, und zwar bei Neukunden durch Freischaltung des Anbieterkontos. Im Rahmen der Veröffentlichung eines Files wird die Geltung dieser Lizenzvereinbarung nochmals von den Parteien für alle zukünftigen Nutzungen der aktuell veröffentlichten Files bestätigt.
    • 3.2 Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Handelsgesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Bei Gesellschaften ist die Vertretungsberechtigung der anmeldenden Person erforderlich und auf Verlangen auch später noch nachzuweisen. Minderjährigen ist es verboten, sich bei DAD anzumelden. Die bei der Anmeldung und Registrierung abgefragten Daten und Informationen zur Person und Sache sind stets korrekt und vollständig anzugeben, z. B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse und Mobilfunknummer (keine Mehrwertdienste oder kostenpflichtige Nummer), eine gültige E-Mail-Adresse sowie ggf. die Firma und der vertretungsberechtigte Anmelder. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden, keine Familien, Ehepaare oder sonstige Gruppen und Organisationen, soweit es sich nicht um eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft handelt. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten oder auch die zur Auszahlung benötigte Bankverbindung, so ist der Lizenzgeber verpflichtet, umgehend die Angaben in seinem Mitgliedskonto zu korrigieren. DAD ist berechtigt, den Vertrag anzufechten, wenn sich herausstellt, dass die Anmelde- Voraussetzungen nicht vorliegen und/oder der Lizenzgeber im Rahmen der Anmeldung unzutreffende Angaben gemacht hat bzw. diese im Falle der Daten-Änderung nicht unverzüglich korrigiert hat.
    • 3.2a Der Lizenzgeber stimmt hiermit zu, dass DAD die Daten des Lizenzgebers durch Anschreiben oder Anrufe maximal einmal im Jahr verifizieren darf, um eine ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung sicherzustellen. Stellt sich hierbei heraus, dass die Daten ganz oder teilweise unzutreffend sind, so ist DAD berechtigt, das Anbieterkonto des Lizenzgebers vorübergehend bis zur Klärung des Sachverhalts und einer eventuellen Korrektur gemäß Ziffer 8.1 zu sperren.
    • 3.3 Der Lizenzgeber muss sein Passwort geheimhalten und den Zugang zu seinem Anbieterkonto sorgfältig aufbewahren und sichern. Er ist verpflichtet, DAD umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Anbieterkonto von Dritten missbraucht wurde.
    • 3.4 Die Registrierung als Nutzer ist kostenlos; die Freischaltung des Anbieterkontos ist dagegen kostenpflichtig: Der Lizenzgeber erhält gegen Einzahlung eines Guthabens (mind. 12,00 €; ggf. zuzüglich der Gebühren für weitere vom Lizenzgeber beauftragte Dienstleistungen), das im Rahmen der Nutzung des Anbieterkontos verbraucht werden kann, den auf dem Portal ausgewiesenen Zugang zu seinem Anbieterkonto. Der Lizenzgeber muss mittels E-Mail und per Post die Freischaltung seines Anbieterkontos beantragen. Dies dient zur eindeutigen Identifizierung des Lizenzgebers. Die bei der Freischaltung zu entrichtenden Gebühren sind nicht erstattungsfähig und fallen auch an, wenn der Lizenzgeber das Lizenzgeberkonto letztendlich nicht nutzt, egal aus welchen Gründen. Diese und alle nachfolgenden Einzahlungen erfolgen über die jeweils ausgewählte Zahlungsweise (z. B. Kreditkarte). Der Lizenzgeber ermächtigt DAD, den jeweiligen Betrag über die angegebene Zahlungsweise einzuziehen.
    • 3.5 Der Lizenzgeber haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Benutzung seines Anbieterkontos vorgenommen werden, sofern er nicht nachweisen kann, dass er einen etwaigen Missbrauch seines Anbieterkontos – insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden Sorgfaltspflicht – nicht zu vertreten hat.
    • 3.6 Jeder Lizenzgeber darf nur ein Anbieterkonto bei DAD eröffnen. Der Missbrauch des Anbieterkontos, insbesondere bei der Einstellung von Files, ist verboten. DAD behält sich das Recht vor, das Anbieterkonto von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Der Lizenzgeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Zugang zum Lizenzgeberkonto nicht dazu verwendet werden darf, fremde oder mit Rechten Dritter belastete Files unberechtigt hochzuladen.
    • 3.6a Ein Anbieterkonto ist nur mit Zustimmung von DAD übertragbar. Im Falle der Übertragung des Kontos tritt der neue Nutzer/Lizenzgeber in den bisherigen Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten ein. Insbesondere muss der neue Nutzer sämtliche vertraglichen Erklärungen und Handlungen des früheren Nutzers/Lizenzgebers gegen sich gelten lassen.
    • 3.7 Sollte der Lizenzgeber seinen Zugang zum Anbieterkonto z.B. Benutzername / Passwort verloren haben bzw. nicht mehr wissen, so hat der Lizenzgeber die Möglichkeit auf der Homepage mit Angabe verschiedener selbst eingegebener Daten wie z.B. Sicherheitsfrage / Sicherheitsantwort / Email Adresse / Geburtsdatum usw. seinen Benutzername oder Passwort wieder zusenden zu lassen. Sollte der Lizenzgeber seine Daten z.B. Sicherheitsfrage / Sicherheitsantwort / Email Adresse / Geburtsdatum usw. nicht mehr wissen, so hat DAD keine Möglichkeit, das Anbieterkonto wieder freizuschalten oder Benutzernamen oder Passwort auszulesen und dem Lizenzgeber zur Verfügung zu stellen. Sollte DAD ein Anbieterkonto nach verlorenem Benutzernamen, Passwort, Sicherheitsfrage / Sicherheitsantwort / Email Adresse / Geburtsdatum usw. technisch mit neuen Daten aktivieren müssen, so erhebt DAD für diese Freischaltung mit neuen Nutzerdaten des Lizenzgebers eine Gebühr von 50 € für den hiermit verbundenen Aufwand.
    • 3.8 Über das Anbieterkonto können auch weitere, von DAD von Zeit zu Zeit angebotene und vom Einstellen von Files unabhängige Auswertungshandlungen abgerechnet werden. Insbesondere kann DAD anbieten, YouTube-Kanäle des Lizenzgebers als Partner Channel an das Content-ID-System anzubinden und diesbezügliche Vergütungen von YouTube über das Anbieterkonto abzurechnen, auch wenn dies keine vertragsgegenständlichen Files, sondern beispielsweise unabhängige Videos betrifft. Die Laufzeit einer solchen Partnerschaft beträgt – vorbehaltlich anderweitiger Abreden – 36 Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Abweichende Bedingungen sind gegebenenfalls gesondert (z.B. im Rahmen der Nutzung des Anbieterkontos) zu vereinbaren.
  4. Einstellen von Files und Bundles/Label-Bewerbung

    • 4.1 DAD stellt dem Lizenzgeber ein Online-Portal zur Verfügung, mit dem der Lizenzgeber seine Files im Anbieterkonto von DAD einstellen/uploaden kann. Der Lizenzgeber stimmt zu, dass in der Regel nur solche Files angenommen werden, die der Lizenzgeber selbst über das Portal und sein Anbieterkonto hochlädt. Auf anderen Wegen (z.B. postalische Übersendung) ist eine Übermittlung von Files nur nach Absprache mit DAD zulässig; hierfür können Gebühren in Abhängigkeit vom damit verbundenen Mehraufwand berechnet werden. Eine Übermittlung per e-mail ist ausgeschlossen. Der Zugang zum Portal ermöglicht den Upload von Files, z. B. im Wave-Format (16 bit, 44,1 kHz) oder in anderen Formaten, die im Upload-Bereich des Anbieterkontos gezeigt werden. Der Lizenzgeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass andere Dateiformate von DAD nicht akzeptiert oder weitergeleitet werden können.
    • 4.2 DAD wird die vom Lizenzgeber hochgeladenen Files in Formate konvertieren. Der Lizenzgeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass DAD die einzelnen Files nicht bearbeitet oder korrigiert, sondern nur formatiert und mit den Metadaten oder sonstigen Informationen an 3rd-Portale, mit denen ein Vertragsverhältnis besteht, weiterleitet. DAD ist jederzeit berechtigt, Files auch an neue 3rd-Portale weiterzuleiten und anzubieten; ausgenommen sind lediglich 3rd-Portale, die der Lizenzgeber im Zeitpunkt der Veröffentlichung ausgeschlossen hat, als er das jeweilige File zur Veröffentlichung freigegeben hat. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die mit dem Vertrieb beauftragten 3rd- Portale nicht zu kontaktieren, um dort einen Takedown der vertragsgegenständlichen Files und/oder Compilations wegen angeblich illegaler Veröffentlichung zu verlangen; im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung trägt der Lizenzgeber jegliche Kosten und Schäden sowie zusätzlich eine an DAD zu zahlende Aufwendungspauschale in Höhe von 40,00 EUR, wobei dem Lizenzgeber der Nachweis vorbehalten bleibt, dass der tatsächlich entstandene Aufwand bei marktgerechter Vergütung der angefallenen Tätigkeiten geringer war.
    • 4.3 Der Lizenzgeber hat keinen Anspruch auf die Veröffentlichung der Files oder Anspruch auf Veröffentlichung weiterer Informationen und Metadaten, die nicht von DAD vorgegeben sind. DAD ist jederzeit berechtigt, die Files und Informationen zu erkürzen oder abzukürzen, wenn 3rd-Portale dies vorgeben. Es liegt nicht im Ermessen von DAD, ob 3rd-Portale die Files veröffentlichen bzw. wie die Files bei den 3rd-Portalen angeboten und präsentiert werden. Der Lizenzgeber hat keinen Anspruch gegenüber DAD auf eine bestimmte Art der Veröffentlichung der Files. Sofern 3rd-Portale Files des Lizenzgebers nicht veröffentlichen, kann der Lizenzgeber keinerlei Ansprüche jeglicher Art (insbesondere Schadensersatz oder Kostenerstattung) geltend machen.
    • 4.4 Der Lizenzgeber hat keinen Anspruch auf Werbemaßnahmen von DAD; DAD handelt nur als technischer Dienstleister. DAD kann dem Lizenzgeber jedoch gegen Zahlung entsprechender Gebühren nach dem jeweiligen Preisverzeichnis Werbe-Tools zur Verfügung stellen, ohne dass der Lizenzgeber Anspruch auf bestimmte Tools hat. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass DAD keinerlei Garantie für bestimmte Erfolge der Werbe- Tools übernimmt.
    • 4.5 Der Lizenzgeber verpflichtet sich, keine Files mit pornografischen, gewaltverherrlichenden, antisemitischen, diskriminierenden, rassistischen oder strafgesetzwidrigen Inhalten einzustellen. Für Verletzungen dieser Pflichten haftet ausschließlich der Lizenzgeber.
    • 4.6 Die vorgenannten Bestimmungen dieser Ziffer 4 gelten entsprechend für die vom Lizenzgeber selbst aus Files zusammengestellten Bundles.
    • 4.7 DAD wird sich bemühen, dem Lizenzgeber die Möglichkeit der Label- Bewerbung bei speziellen 3rd-Portalen (z.B. Beatport) zur Verfügung zu stellen. Wenn der Lizenzgeber DAD mit einer solchen Label-Bewerbung beauftragt und diese Bewerbung erfolgreich ist, ist DAD berechtigt, das jeweilige Label des Lizenzgebers exklusiv bei dem jeweiligen 3rd-Portal listen zu lassen und dort die vom Lizenzgeber eingestellten Files und Bundles dieses Labels zu veröffentlichen. Die Laufzeit für ein solches exklusives Label- Listing beträgt – vorbehaltlich anderweitiger Abreden – 24 Monate ab Annahme der Bewerbung und verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Abweichende Bedingungen sind gegebenenfalls gesondert (z.B. im Rahmen der Nutzung des Anbieterkontos) zu vereinbaren.
  5. Rechteübertragung

    • 5.1 Der Lizenzgeber räumt DAD das exklusive übertragbare und weltweite Recht ein, alle von ihm eingestellten und veröffentlichten Files und Bundles digital zu verwerten, insbesondere zu den in Ziffer 2.1 und Ziffer 5 dieser Vereinbarung genannten Zwecken zu nutzen, insbesondere die Files und Bundles anzubieten, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen und zu vertreiben, insbesondere zum Zwecke des digitalen Downloads und Streamings durch den Endverbraucher im Internet in digitalen Verkaufsplattformen; Hiervon umfasst ist insbesondere der Vertrieb durch 3rd- Portale, denen der Lizenzgeber hiermit ebenfalls die entsprechenden Rechte einräumt. Der Lizenzgeber kann bei der Veröffentlichung eines Files oder Bundles bestimmen, ob die Rechteeinräumung zeitlich unbeschränkt oder befristet erfolgt. Bestimmt er keine Frist, so erfolgt die Lizenzeinräumung zeitlich unbeschränkt.
    • 5.2 Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst auch die Rechte, die Files und Bundles in den hierzu erforderlichen Datenbanken abzuspeichern und zum Abruf bereitzustellen, kostenlose Hörproben in einer der Üblichkeit entsprechenden Länge anzubieten und die Musikaufnahmen und ggf. vorhandene Bildtonaufnahmen und/oder die dazugehörigen Projektnamen der Musiktitel über Mobilfunksysteme (z. B. im Zusammenhang mit Klingeltönen, SMS, mobilen Mehrwertdiensten) im Wege des Downloads und Streamings zu nutzen sowie die Synchronisations- und Bearbeitungsrechte für die vorgenannten Nutzungsarten wahrzunehmen.
    • 5.3 Die Einräumung des Rechts zur umfassenden digitalen Verwertung der Files und Bundles umfasst insbesondere auch das exklusive und weltweite Recht, die Files im Rahmen von besonderen Projekten (z. B. im Rahmen von Compilations zur besseren Vermarktung von Files) mit anderen Files zu kombinieren. Solche Compilations können auch von anderen Lizenzgebern zum Zwecke der Verwertung durch DAD zusammengestellt werden. Der Lizenzgeber hat – ohne dass dies an der Rechteübertragung gemäß Satz 1 etwas ändert – die Möglichkeit, der Verwendung seiner Files für zukünftige Projekten entweder generell (durch Auswahl der entsprechenden Funktion in seinem Anbieterkonto) oder im Einzelfall zu widersprechen. DAD wird den Lizenzgeber über die beabsichtigte Veröffentlichung eines Projekts informieren. Widerspricht der Lizenzgeber nicht innerhalb von zwei Wochen, so wird DAD das Projekt für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren ab Veröffentlichung des Projekts zu den in Ziffer 2.1 dieser Vereinbarung genannten Zwecken verwerten. Dieser Zeitraum verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Projekt nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Weist der Lizenzgeber nach, dass er nicht vorab über die Veröffentlichung informiert wurde, so kann er auch noch nachträglich widersprechen; DAD wird in einem solchen Falle das Projekt schnellstmöglich so umgestalten, dass die vom Lizenzgeber veröffentlichten Files nicht mehr enthalten sind.
    • 5.3a Die ebenfalls von der Rechteeinräumung umfasste Möglichkeit zur Verbindung der vom Lizenzgeber veröffentlichten Audio-Files mit Video- Material Dritter kann nach Auswahl der entsprechenden Verwertungsform in der Regel nachträglich nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn der Lizenzgeber die Funktion des Audio-Swap gewählt hat, wird seine Veröffentlichung von YouTube in einer Audio-Swap Library gelistet. In diesem Zuge wird den YouTube-Usern das Recht eingeräumt, die Veröffentlichungen in von diesen erstellten Werken in jeder Art und Form zu verwenden und zu bearbeiten sowie das neue Werk zeitlich unbeschränkt bei YouTube zu veröffentlichen. Der Lizenzgeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachträgliche Löschung einer Veröffentlichung von der Audio-Swap-Library nur die Erstellung zukünftiger Werke betrifft; die Rechteeinräumung hinsichtlich der vor der Löschung geschaffenen Werke bleibt unberührt.
    • 5.4 Die Exklusivität der Rechteeinräumung umfasst sämtliche vom Lizenzgeber in seinem Anbieterkonto angelegten Label. Diese Exklusivität besteht während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung und im Falle von Label-Bewerbungen noch darüber hinaus (nach Ziffern 4.7 und 10.3). Der Lizenzgeber ist während der Geltung der Label- Exklusivität nicht berechtigt, unter den hiervon betroffenen oder verwechslungsfähigen Labels Musik- und/oder Medienproduktionen ohne Zustimmung von DAD zu vertreiben. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Label Kennzeichenschutz gemäß §§ 5, 15 MarkenG besteht; die diesbezüglichen Rechte zur ausschließlichen Nutzung zu den in Ziffer 2.1 genannten Zwecken räumt der Lizenzgeber DAD ein.
    • 5.5 DAD erhält mit diesem Vertrag jedoch nicht die Exklusivrechte an den Künstlern, deren Leistungen den Files zugrundeliegen. Der Lizenzgeber und der Künstler können weiterhin auch in Zukunft bei anderen Portalen Files anbieten, die nicht bei DAD angeboten wurden, soweit hierdurch nicht gegen die Label-Exklusivität verstoßen wird und eine kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr eines etwaigen neuen Labels mit den bei DAD angelegten Labels ausgeschlossen ist. Außerdem können der Lizenzgeber und der Künstler die Medienproduktionen mittels anderer Vertriebsformen auswerten, die nicht Vertragsgegenstand sind (z.B. Vinyls, CDs).
    • 5.6 Der Lizenzgeber räumt DAD das exklusive übertragbare und weltweite Recht ein, alle von ihm eingestellten Labels und deren Labelkennzeichen und die von Ihm eingestellten Veröffentlichungen zu Werbezwecken zu verwenden; hiervon umfasst ist insbesondere die Verwendung auf der Homepage des Vertriebes, für Pressemitteilungen sowie in Sozialen Medien wie z.B. Facebook und Instagram. Der Lizenzgeber räumt DAD auch entsprechende nicht-exklusive Rechte für die Verwendung der von Ihm zur Verfügung gestellten Fotos und Biografien des Interpreten/ Künstlers ein. Der Lizenzgeber willigt in die Verwendung von Fotos, Labelkennzeichen, Biografien zu den besagten Zwecken ausdrücklich ein und sichert zu, dass er die entsprechenden Einwilligungen von Interpreten/Künstlern eingeholt hat. Der Lizenzgeber hat das Recht, der in dieser Ziffer genannten Verwendung von Fotos, Biografien und Labelkennzeichen für die Zukunft zu widersprechen und hierbei die konkreten Werbemaßnahmen denen er nicht mehr zustimmt, genau zu benennen. DAD wird in einem solchen Fall die vom Fotos, Biografien und Labelkennzeichen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Widerspruchs von seiner Homepage sowie von den von DAD betriebenen Social-Media-Kanälen löschen, die der Lizenzgeber benannt hat. Sofern es sich bei den Interpreten/Künstlern nicht um den Lizenzgeber handelt, versichert der Lizenzgeber, dass er sämtliche erforderlichen Zustimmungserklärungen eingeholt hat; sofern solche nicht (mehr) vorliegen, ist der Lizenzgeber verpflichtet, DAD unverzüglich zu informieren.
    • 5.7 Da es unterschiedliche Spezifikationen und Bestimmungen im Bereich Digital Rights Management (DRM) bei den 3rd-Portalen gibt, ermächtigt der Lizenzgeber ausdrücklich DAD, die DRM-Spezifikationen und die damit dem Endverbraucher übertragenen Rechte an den Files nach eigenem Ermessen zu bestimmen. DAD ist weiter im vollen Umfang ermächtigt, nach eigenem Ermessen Files in ein ungeschütztes Format (z. B. MP3) zu formatieren und an 3rd-Portale weiterzuleiten.
  6. Rechte Dritter

    • 6.1 Der Lizenzgeber garantiert, dass die mit diesem Vertrag auf DAD übertragenen Rechte nicht Rechte Dritter verletzen oder auf sonstige Weise berühren. Dies bezieht sich insbesondere auf Einholung und Abgeltung sämtlicher mit den Files (einschließlich deren Verpackungs- und Covergestaltung), Fotos und Labelkennzeichen verbundenen Urheber-, Leistungsschutz-, Verlags-, Namens-, Kennzeichen- und sonstigen im Rahmen dieses Vertrags erforderlichen Rechte (auch zum Zwecke der Verbindung mit Werken Dritter und zum Zwecke der Bearbeitung, insbesondere im Rahmen des Audio-Swap-Recording) sowie ausdrücklich auch auf Einholung und Abrechnung eventuell notwendiger Verbreitungsrechte. Der Lizenzgeber verpflichtet sich ausdrücklich, nur Files einzustellen, bei denen 100-prozentig gesichert ist, dass er Inhaber sämtlicher Rechte ist und insbesondere die Rechte an der Aufnahme sowie sämtliche Rechte an gesampleten Teilen oder Vocals hat; dies gilt insbesondere auch in Bezug auf Files, die am YouTube-Content- ID-Verfahren (oder entsprechenden Verfahren vergleichbarer Portale) teilnehmen und für die der Lizenzgeber sämtliche erforderlichen Rechte mit weltweiter Geltung innehaben und erforderlichenfalls sich von Dritten hat schriftlich einräumen lassen. Der Lizenzgeber erklärt hiermit ausdrücklich, es zu unterlassen, Files hochzuladen, durch die Rechte Dritter verletzt werden. Ebenso verpflichtet sich der Lizenzgeber, im Falle der Verbindung von Files mit Videos und der Nutzung auf einem YouTube-Kanal (oder auf vergleichbaren Portalen) kein Material Dritter zu benutzen, an denen er nicht die erforderlichen Rechte innehat, und/oder im Rahmen dieser Nutzung keine sonstigen Rechte Dritter – insbesondere Marken- und Persönlichkeitsrechte – zu verletzen. Entsprechendes gilt für Videos ohne Verknüpfung mit vertragsgegenständlichen Files, die der Lizenzgeber auf einem YouTube Partner Channel gemäß Ziffer 3.8 veröffentlicht.
    • 6.2 Der Lizenzgeber garantiert ausdrücklich, dass er die bei DAD eingestellten und veröffentlichten Files und Labels bei keinem anderen digitalen Vertrieb oder Download- Portal vertreibt und die vertragsgegenständlichen Rechte nicht bereits einem Dritten eingeräumt hat, insbesondere nicht exklusiv.
    • 6.3 Der Lizenzgeber garantiert außerdem gegenüber DAD, dass er alle Rechte an den Files besitzt, die für eine Veröffentlichung im Rahmen von Compilations erforderlich sind.
    • 6.4 DAD ist berechtigt, aber gegenüber dem Lizenzgeber nicht verpflichtet, bei einem Verstoß gegen die oben genannten Garantien oder bei einem vom Lizenzgeber nicht unmittelbar ausgeräumten Verdacht die jeweiligen Files und Bundles vom Markt zurück zu nehmen bzw. zu löschen (Take Down). Dem Lizenzgeber obliegt gegenüber DAD die Beweislast dafür, dass er die Garantien nicht verletzt und insbesondere keine Rechte Dritter verletzt hat. Etwaige Beanstandungen Dritter wird DAD unverzüglich an den Lizenzgeber weiterleiten. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, DAD hierauf unverzüglich wahrheitsgemäß zu antworten sowie unverzüglich und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Die zulässige Reaktionszeit des Lizenzgebers (in der Regel maximal drei Tage) und die Ermessensausübung von DAD hängen von der Schwere des Vorwurfs, der Wahrscheinlichkeit der Rechteverletzung und etwaigen von Dritten gesetzten Fristen ab. Kann der Lizenzgeber den Verdacht nicht unverzüglich ausräumen, wird DAD nach eigenem Ermessen einen Take Down veranlassen. Der Lizenzgeber nimmt zur Kenntnis, dass DAD nicht verbindlich entscheiden kann, ob der Lizenzgeber berechtigt ist, die von ihm angebotenen Files in eigenem Namen zu veröffentlichen, oder ob Rechte Dritter verletzt werden. DAD ist daher gegenüber dem Lizenzgeber nicht verpflichtet, die Berechtigung behaupteter Ansprüche Dritter zu prüfen oder sich in ein Verfahren einzulassen. DAD ist in einem solchen Falle jederzeit dazu berechtigt, betroffene Files und Bundles bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren und/oder zu löschen bzw. von 3rd-Portalen sperren und/oder löschen zu lassen. DAD hat allerdings keinen Einfluss darauf, dass die 3rd-Portale diesen Aufforderungen tatsächlich nachkommen und kann hierfür nicht vom Lizenzgeber verantwortlich gemacht werden. Für den mit einem solchen Take Down verbundenen Aufwand wird dem Lizenzgeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 29,99 pro betroffenem Bundle und € 199,99 pro betroffener Compilation berechnet, unabhängig davon, wie lange die Files bzw. Bundles bei DAD veröffentlicht waren; hiermit ist eine bei der vorzeitigen Beendigung einer Veröffentlichung fällig werdende Gebühr (Ziff. 9.2) abgegolten. Sofern der Lizenzgebühr den Vorwurf ausräumen kann und die Veröffentlichung wiederholt wird, erhält der Lizenzgeber die Bearbeitungsgebühr zurück. Die Verpflichtung zum Ersatz weiterer Kosten und etwaiger Schäden (insbesondere gemäß Ziffer 6.5) bleibt unberührt.
    • 6.5 Der Lizenzgeber stellt DAD bezüglich der oben genannten Garantien von jedweden berechtigten Ansprüchen Dritter frei und ersetzt DAD jegliche diesbezüglichen Schäden und Aufwendungen, insbesondere wenn Dritte gegenüber DAD Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte durch vom Lizenzgeber eingestellte Files und/oder dessen sonstiger Nutzung der Homepage geltend machen. Der Lizenzgeber erstattet hierbei zudem alle anfallenden Kosten zur benötigten Rechtsverteidigung von DAD einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, insbesondere auch im Falle von Abmahnungen.
    • 6.6 Der Lizenzgeber ist verantwortlich für die jeweiligen Abrechnungen und Zahlungen der Lizenzen seiner eigenen Lizenzgeber, d. h. Künstler, Produzenten und sonstiger Lizenzgeber, die für die Auswertung der Musikaufnahmen jeweils vereinbart sind. Des Weiteren ist der Lizenzgeber für die ordnungsgemäße Abrechnung gegenüber Musikverlagen, Verwertungsgesellschaften, Harry Fox und weiterer etwaiger berechtigter Dritter selbst verantwortlich. Der Lizenzgeber hält DAD diesbezüglich von Ansprüchen Dritter, die eine Berechtigung an den Erlösen behaupten, frei. Sofern ein solcher Dritter gegenüber DAD seine Berechtigung an den Erlösen behauptet, wird DAD den Lizenzgeber informieren und ihm eine angemessene Frist zur Klärung der Angelegenheit setzen. Soweit eine Klärung nicht innerhalb dieser Frist erreicht werden kann, ist DAD berechtigt, die fraglichen Beträge zurückzubehalten oder – nach vorläufiger Einschätzung der Rechtslage – an den voraussichtlich Berechtigten (Lizenzgeber oder Dritter) auszuzahlen; erfolgt die Auszahlung an den Dritten, so kann der Lizenzgeber keinesfalls die nochmalige Zahlung von DAD verlangen, sondern hat gegebenenfalls den Dritten auf Herausgabe in Anspruch zu nehmen.
  7. Richtlinien der 3rd-Portale/ künstliche Steigerung von Streams und Verkäufen

    • 7.1 Dem Lizenzgeber sowie allen mit dem Lizenzgeber mittelbar oder unmittelbar vertraglich verbunden Dritten (Interpreten, Remixer etc.) ist jede Form des „artficial streaming“ untersagt.
    • 7.2 Der Lizenzgeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass 3rd-Portale die Aktivitäten auf deren Internetseiten überwachen (insbesondere in Bezug auf die Anzahl der Aufrufe, die aufrufenden Nutzer, deren Standorte und weiterer Indizien für manipulative oder künstlich hervorgerufene Aufrufe) und im Falle verdächtiger Vorgänge die betroffenen Files sperren, die Auszahlung betroffener Vergütungen sperren und bereits ausgezahlte Vergütungen zurückverlangen.
    • 7.3 Sollte DAD von solchen Vorgängen oder Verdachtsfällen auf Grund eigener Überprüfungen oder auf Grund von Mitteilungen der 3rd-Portale Kenntnis erlangen, wird DAD den Lizenzgeber informieren und zu einer Stellungnahme auffordern. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, hierauf unverzüglich – spätestens innerhalb von zwei Wochen – zu antworten. Diese Frist verkürzt sich entsprechend, sofern die 3rd Portale die Einhaltung kürzer Fristen von DAD fordern. Sofern sich die Netto-Erlöse hierdurch reduzieren und der Kontostand des Lizenzgebers hierdurch negativ wird, ist Lizenzgeber verpflichtet, den negative Saldo innerhalb von einer Woche an DAD zu überweisen.
    • 7.4 Im Übrigen ist der Lizenzgeber berechtigt, den Verdacht gegen über den 3rd Portalen auszuräumen. Sollte dies dem Lizenzgeber gelingen, schreibt DAD dem Lizenzgeber den einbehaltenen Betrag gut, sobald dieser von dem 3rd Portal an DAD abgerechnet und ausbezahlt wurde.
    • 7.5 Sofern der Lizenzgeber den Verdacht nicht ausräumen kann oder sofern er es innerhalb der der in 7.3 genannten Frist unterlässt, eine Stellungnahme abzugeben, ist DAD berechtigt, folgende weitere Maßnahmen zu ergreifen, um weiteren Meldungen manipulativer Eingriffe vorzubeugen:
      • Einleitung einer kostenpflichtigen Löschung, an dem/ den von den verdächtigen Vorgängen betroffenen File(s)
      • Zurückbehaltung von Auszahlungen
      Im Falle von wiederholten festgestellten verdächtigen Vorgängen ist DAD berechtigt, sämtliche Files des Lizenzgebers für die Auslieferung auf Streamingportale zu sperren oder in eigenem Ermessen eine kostenpflichtige Löschung der gesamten Files des Lizenzgebers einzuleiten. Sollte der Kontostand des Lizenzgebers durch eine von DAD ergriffene Maßnahme negativ werden, ist Lizenzgeber verpflichtet, das negative Saldo innerhalb von einer Woche an DAD zu überweisen.
    • 7.6 Der Lizenzgeber stellt DAD für solche von ihm sowie von allen mit dem Lizenzgeber mittelbar oder unmittelbar vertraglich verbunden Dritten (Interpreten, Remixer etc.) (mit-)verursachte oder -veranlasste Vorgänge von allen Rückforderungen von den 3rd- Portalen frei und ersetzt DAD diesbezügliche Schäden und Kosten, z.B. Bearbeitungskosten, Anwaltskosten, Kosten zur benötigten Rechtsverteidigung von DAD einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten.

      Die Bearbeitungskosten seitens DAD belaufen sich hierbei auf 30,00 € netto.
    • 7.7 Zudem ist DAD berechtigt ab dem ersten Verdachtsfall, der den Lizenzgeber im Sinne dieser Ziffer 7 betrifft, von dem Lizenzgeber eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen, deren Höhe vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Zweck der Sicherheitsleistung ist es, mögliche weitere Ansprüche von 3rd-Portalen gegen DAD abzusichern. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt mit der Abmeldung des Kontos unter der Voraussetzung, dass keine Ansprüche wegen Ziffer 7.2 gegen den Lizenzgeber oder DAD geltend gemacht werden können.
  8. Vorübergehende Sperrung

    • 8.1 DAD kann das Anbieterkonto des Lizenzgebers vorübergehend sperren und damit die Möglichkeit weiterer Veröffentlichung blockieren, wenn ein Lizenzgeber
      • gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung verletzt
      • gegen die Refusal Codes verstößt, die dieser Lizenzvereinbarung als Anlage beigefügt werden und unter https://www.feiyr.com/c/de/faq abrufbar sind;
      • falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse;
      • das Anbieterkonto auf andere Personen oder Gesellschaften übertragen hat oder dies versucht;
      • unerlaubte Rückkäufe (Kauf von Bundles die über den Lizenzgeber in Feiyr eingestellt und veröffentlicht wurden) über Download Portale oder den exclusiv Shops tätigt, um Bundles in den Verkaufs-Charts zu platzieren;
      • ein Verdacht auf artificial streaming besteht, den der Lizenzgeber nicht gegenüber dem 3rd-Portal ausgeräumt hat;
      • bei Meldungen von Urheberrechtsverletzungen auf 3rd-Portale;
      • sich mehr als ein Konto auf der „Homepage“ eingerichtet hat;
      • Leistungen von DAD missbraucht;
      • andere Lizenzgeber schädigt;
      • andere Lizenzgeber oder Mitarbeiter von DAD beleidigt;
      • rechtsradikale oder pornographische Inhalte verwendet oder benutzt, insbesondere auch bei den Namen der Künstler, Files und Bundles;
      • oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt, der die vorübergehende Sperrung des Kontos erforderlich macht.
    • 8.2 Der Lizenzgeber hat während der Sperrung die Möglichkeit, die bestehenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens auszuräumen; im Falle eines von einem 3rd-Portal geäußerten Verdachts auf artificial streaming ist alleine die Entscheidung des 3rd-Portals maßgeblich, ob der Verdacht als ausgeräumt gilt. Im Falle einer etwaigen Rechtsverletzung darf DAD das Guthaben des Lizenzgebers bis zur Klärung der Rechtslage zurückbehalten. Solange der Lizenzgeber gesperrt ist, darf er die Homepage und sein Anbieterkonto zwar zu Informationszwecken nutzen und eine Auszahlung seines nicht zurückbehaltenen Guthabens veranlassen, aber keine neuen Files mehr uploaden und keine Bundles mehr veröffentlichen. Der Lizenzgeber darf sich nicht erneut anmelden, auch nicht unter anderem Namen.
    • 8.3 DAD ist berechtigt, für den mit einer Maßnahme gemäß dieser Ziffer 8 verbundenen Aufwand im Falle des Verschuldens eine unter Berücksichtigung des konkreten Aufwandes angemessene Vertragsstrafe festzusetzen, deren Angemessenheit vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Verpflichtung zum Ersatz weiterer Kosten und etwaiger Schäden bleibt hiervon unberührt. Nach Zahlung dieser Vertragsstrafe und Ersatz etwaiger weiterer Kosten und Schäden wird DAD die Sperrung aufheben, sofern es dem Lizenzgeber gelungen ist, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens auszuräumen oder der Lizenzgeber DAD davon überzeugt hat, dass nicht mit weiteren Verstößen zu rechnen ist.
  9. Preis, Bezahlung, Abrechnung

    • 9.1 Der Lizenzgeber erhält von DAD in der Regel 80 Prozent aller Netto- Erlöse (gemäß Ziffer 1) aus der Auswertung der Files durch 3rd-Portale, nachdem die entsprechenden Beträge abgerechnet und an DAD ausbezahlt wurden; DAD erhält 20 Prozent. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und werden im jeweils aktuellen Preisverzeichnis angegeben; insbesondere im Falle der Verwertung von Files im Rahmen von Projekten gemäß Ziffer 5.3, die von DAD realisiert werden, kann DAD als Gegenleistung für den in diesem Zusammenhang angefallenen Aufwand verlangen, dass lediglich 50% der für das Projekt erlösten Beträge gemäß Satz 1 abgerechnet werden. Falls Erlöse nicht realisierbar (wie z.B. bei Insolvenz eines 3rd-Portals) sind, besteht kein Zahlungsanspruch des Lizenzgebers gegen DAD. Sofern 3rd-Protale zuvor gutgeschriebene Netto-Erlöse zurückfordern bzw. -buchen, werden diese Rückforderungen von einem etwaigen Guthaben des Lizenzgebers wieder abgezogen bzw. saldiert. Sofern der Kontostand des Lizenzgebers hierdurch negativ wird, ist Lizenzgeber verpflichtet, das negative Saldo innerhalb von einer Woche an DAD zu überweisen. In Fremdwährungen anfallende Erlöse werden in EUR zum Tageskurs des Zahlungseingangs abgerechnet.
    • 9.2 DAD bietet den Lizenzgebern die Möglichkeit (durch Auswahl der entsprechenden Funktion in seinem Anbieterkonto), für Künstler, die an Files beteiligt sind, die über das Anbieterkonto des Lizenzgebers veröffentlicht wurden, Beteiligungen auszusprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass der am File beteiligte Künstler ein eigenes Anbieterkonto auf der Plattform einrichtet. Im Anschluss erfolgt die Abrechnung der vom Lizenzgeber ausgesprochenen Beteiligung direkt an den beteiligten Künstler. Die Abrechnung und Auszahlung an die beteiligten Künstler erfolgt mit befreiender Wirkung gegenüber dem Lizenzgeber.
    • 9.3 Darüber hinaus berechnet DAD für seine Leistungen Vergütungen nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis, das auf der Homepage im Anbieterkonto des Lizenzgebers abrufbar ist und von DAD jederzeit für die Zukunft angepasst werden kann. Insbesondere sind kostenpflichtig:
      • die Freischaltung des Anbieterkontos gemäß Ziffer 3.4;
      • das Einstellen und Hochladen von Files, wobei DAD vorsehen kann, dass die hierfür anfallenden Gebühren ganz oder teilweise erst bei der manuellen Löschung (beispielsweise im Falle der Kündigung der Vertragsbeziehung oder der vorzeitigen Beendigung einer Veröffentlichung) fällig werden und der entsprechende Anspruch bei einer zeitlich automatisch auslaufenden Beendigung der Veröffentlichung entfällt;
      • je nach Art und Weise der Einstellung oder der Anzeige in bestimmten Bereichen fallen weitere Gebühren für vom Lizenzgeber gewählte Zusatzoptionen an;
      Bei der Buchung einer Leistung wird der entsprechende Preis im Regelfall zu Informationszwecken angezeigt und wird dann vom Lizenzgeber bei der Buchung bestätigt.
    • 9.4 DAD erhält die Abrechnungen über die Auswertung der Files in unregelmäßigen Abständen von den 3rd-Portalen. Nach Prüfung der gemeldeten Zahlen und Zahlungseingang zeigt DAD die Verkaufszahlen und die jeweiligen Zahlungen im Anbieterkonto des Lizenzgebers abzüglich des Provisionsanteils von DAD an. Der Lizenzgeber kann sich nach Wunsch jederzeit das aufgelaufene Guthaben ab einem Mindestbetrag von 25,00 Euro über die online angegebenen Auszahlungsarten Zahlungsweise auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt hierbei nach abgeschlossener Prüfung durch DAD in einem hierfür gewöhnlichen und handelsüblichen Zeitraum. Falls der Lizenzgeber sein Konto bei Feiyr kündigt und keine weiteren Abrechnungen absehbar sind, so wird das komplette Guthaben dem Lizenzgeber abzüglich etwaiger Gegenforderungen von DAD unabhängig vom Mindestbetrag ausbezahlt.
    • 9.5 So lange der Kundenaccount des Lizenzgebers weder gekündigt noch suspendiert ist wird DAD dem Lizenzgeber diese Verkaufsabrechnungen sowie diesbezügliche Statistiken ausschließlich in seinem passwortgeschützten Anbieterkonto online unter feiyr.com zur Verfügung stellen; eine darüber hinausgehende Erteilung von Auskünften sowie die Abrechnung außerhalb vom Anbieterkonto wie z.B. per Post, Fax oder email, kann vom Lizenzgeber nicht verlangt werden. Sofern der Lizenzgeber keinen Zugang zu seinem Anbieterkonto hat (z.B. auf Grund von Suspendierung oder Kündigung), kann der Lizenzgeber ausnahmsweise mit einer Frist von einer Woche zum Ende eines jeden Quartals die Auszahlung und die Erteilung von Auskünften zu den Abrechnungen beantragen. DAD wird dem Lizenzgeber diese Auskünfte dann entweder postalisch oder mittels PDF übermitteln. Der Lizenzgeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige 3rd-Portale die Verkaufszahlen mit erheblicher Verzögerung – bis zu 3 Jahre – melden und die entsprechenden Erlöse erst dann auskehren; hierauf hat DAD keinen Einfluss.
    • 9.6 Abrechnungen von DAD an den Lizenzgeber gelten als durch den Lizenzgeber anerkannt und genehmigt, sofern der Lizenzgeber deren Richtigkeit nicht innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich und substantiiert bestreitet.
    • 9.7 Der Lizenzgeber nimmt zur Kenntnis, dass DAD keine Möglichkeit hat, die Richtigkeit der von den einzelnen 3rd-Portalen übermittelten Abrechnungen zu überprüfen. Der Lizenzgeber hat daher im Falle des Verdachts einer falschen Abrechnung bei einem bestimmten 3rd-Portal alle Ansprüche gegen den Inhaber dieses 3rd-Portals zu richten. Soweit erforderlich, tritt DAD etwaige eigene Auskunftsansprüche zu diesem Zweck ab.
    • 9.8 Die einzelnen Gebühren, Provisionen, Zusatzgebühren sind sofort zur Zahlung fällig und können über die von DAD angebotenen Zahlungsmethoden im Anbieterkonto beglichen werden. Misslingt der Forderungseinzug, so hat der Lizenzgeber die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten. Lizenzgeber kommen ohne weitere Mahnung oder Aufforderung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags im Anbieterkonto in Verzug.
    • 9.9 DAD wird nicht kontrollieren, ob die 3rd-Portale die erforderlichen Meldungen an Verwertungsgesellschaften vorgenommen und die an Verwertungsgesellschaften zu zahlenden Entgelte ordnungsgemäß abgeführt hat. Es obliegt alleine dem Lizenzgeber, dies – sowohl für sich als auch für die an der jeweiligen Medienproduktion beteiligten Urheber und Künstler – zu prüfen und die 3rd-Portale erforderlichenfalls zu kontaktieren; er kann anhand der in seinem Anbieterkonto abrufbaren Statistiken nachvollziehen, von welchen 3rd-Portalen seine Files verwertet wurden. Soweit erforderlich, tritt DAD etwaige eigene Auskunftsansprüche gegen die 3rd-Portale zu diesem Zweck an den Lizenzgeber ab.
    • 9.10 Der Lizenzgeber versichert, dass er sich selbst um die steuerlichen Angelegenheiten kümmert und für seine Tätigkeit erforderliche Genehmigungen selbst einholt. Der Lizenzgeber erklärt, DAD im Fall der Inanspruchnahme durch Finanzämter, Gewerbeämter oder ähnliche Behörden schadlos zu halten.
    • 9.11 Der Lizenzgeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er ausschließlich an den Nettoerlösen partizipiert. Inwieweit Mehrwertsteuer anfällt, hängt von den steuerlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab. DAD behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Veränderungen der Rechtsprechung, der tatsächlichen Gegebenheiten oder der Verwaltungspraxis der Finanzbehörden, die steuerliche Behandlung entsprechend anzupassen. Der Lizenzgeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass DAD berechtigt ist, die Abrechnungen im Account des Lizenzgebers erforderlichenfalls auch rückwirkend zu korrigieren. Dies gilt auch für sonstige Rechnungskorrekturen, die erforderlich sind, um eine zunächst unzutreffende tatsächliche oder rechtliche Einschätzung zu korrigieren.
    • 9.12 Der Lizenzgeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für die Aufbewahrung und Archivierung seiner Abrechnungen und Verkaufsstatistiken selbst verantwortlich ist und diese sicherstellen muss. Der Lizenzgeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DAD die Abrechnungen und Verkaufsstatistiken nach Ablauf von 2 Jahren unwiderruflich aus dem Anbieteraccount des Lizenzgebers löschen wird, sofern keine anderen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (HGB, Abgabenordnung u.a.) bestehen. Auf Grund dieser Löschung hat der Lizenzgeber keine weitere Möglichkeit auf diese Abrechnungen und Verkaufsstatistiken online zuzugreifen.

      Sollte der Lizenzgeber trotz Löschung der Daten die Herausgabe der Abrechnungen und Verkaufsstatistiken von DAD fordern, kann DAD dem Lizenzgeber allenfalls den Versuch anbieten, die Daten auf Kosten des Lizenzgebers wiederherzustellen. Die hierfür entstehenden Kosten orientieren sich an den jeweils aktuellen und marktüblichen Stundenverrechnungssätzen für einen Programmierer (derzeit 60,00 € netto). Bei einem zu erwartenden Zeitaufwand von 5 Stunden betragen die Kosten für den Versuch der Wiederherstellung somit 300,00 € netto. Der Lizenzgeber wird in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass kein rechtlicher Anspruch auf die manuelle Aufbereitung der Abrechnungen und Verkaufsstatistiken für den Lizenzgeber besteht, sowie, dass DAD keinen Erfolg hinsichtlich der Wiederherstellung der Verkaufsstatistiken und Abrechnungen garantieren kann.
  10. Vertragsdauer/Kündigung dieser Vereinbarung, einzelner Veröffentlichungen, von Label-Listings und Projekten/Compilations

    • 10.1 Mit Abschluss dieser Lizenzvereinbarung im Rahmen der Anmeldung als Lizenzgeber oder bei der Veröffentlichung eines Files oder Bundles gelten diese Bestimmungen sowohl für sämtliche von dort an erfolgenden Veröffentlichungen als auch für sämtliche zukünftigen Auswertungen der zuvor vom Lizenzgeber veröffentlichten Titel. Die Lizenzvereinbarung ersetzt insbesondere die Geltung der früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DAD für die Zukunft.
    • 10.2 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. DAD und der Lizenzgeber haben das Recht, diese Vereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen; der Lizenzgeber kann auch einzelne Veröffentlichungen mit gleicher Frist kündigen. Der Lizenzgeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Kündigung der Vereinbarung oder einzelner Veröffentlichungen Gebühren gemäß Ziff. 9.3 fällig werden können. Eine Kündigung des Lizenzgebers soll nach Möglichkeit durch Auswahl der entsprechenden Funktion im Anbieterkonto erfolgen; diese Möglichkeit ist jedoch technisch ausgeschlossen, wenn das Anbieterkonto des Lizenzgebers nicht das erforderliche Guthaben gemäß Ziffer 10.7 aufweist. Alternativ kann eine Kündigung von beiden Vertragspartnern auch in Textform ausgesprochen werden; der Lizenzgeber wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich hierdurch die Bearbeitungszeit verlängern kann. Im Falle der schriftlichen Kündigung hat der Lizenzgeber dafür Sorge zu tragen, dass auf seinem Anbieterkonto vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum Wirksamwerdens der Kündigung auf seinem Anbieterkonto ein ausreichendes Guthaben zur Verfügung steht, damit etwaige Gebühren gemäß Ziffer 9.3 abgebucht werden können. Ist das nicht der Fall, so ist DAD berechtigt, hinsichtlich der Aufforderung an die 3rd-Portale gemäß Ziffer 10.7, die Files zu löschen, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, bis ein ausreichendes Guthaben zur Verfügung steht.
    • 10.3 Unberührt von der Kündigung dieser Vereinbarung bleibt zum einen die Partnerschaft eines YouTube-Kanals gemäß Ziffer 3.8 und ein exklusives Label-Listing nach erfolgreicher Label-Bewerbung gemäß Ziffer 4.7; ein solches Listing läuft – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde – mindestens 24 Monate ab Annahme der Bewerbung und verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten in Textform gekündigt wird; Entsprechendes gilt für die Partnerschaft, deren Grundlaufzeit 36 Monat beträgt. Die Laufzeit einer Partnerschaft bzw. eines solchen Listings und die damit verbundene Exklusivität des Labels (auch für alle weiteren Portale und Zwecke gemäß Ziffer 2.1) sowie die exklusive Rechteeinräumung hinsichtlich der dem beworbenen Label zugrundeliegenden Veröffentlichungen (Files und Bundles) überdauert damit eine Kündigung gemäß Ziffer 10.2; die zugrundeliegenden Veröffentlichungen können jedoch wie jede andere Veröffentlichung auch gemäß Ziffer 10.2 gesondert gekündigt werden.
    • 10.4 Zum anderen lässt eine Kündigung gemäß Ziffer 10.2 die Laufzeit besonderer Projekte (insbesondere Compilations) unberührt; deren Laufzeit beträgt gemäß Ziffer 5.3 zunächst fünf Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn das Projekt nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. DAD ist damit berechtigt, die in dem jeweiligen Projekt enthaltenen Files auch nach einer Kündigung gemäß 10.2 für das Projekt bis zu dessen Laufzeitende zu nutzen; weitere Nutzungsrechte bestehen dann nicht mehr. Der Lizenzgeber wird darauf hingewiesen, dass bei vorzeitigen Löschung des jeweiligen Projekts Gebühren i.H.v. 199,00 € fällig werden können.
    • 10.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung, der Partnerschaft gemäß Ziffer 3.8, der Label-Bewerbung gemäß Ziffer 4.7 und/oder besonderer Projekte aus wichtigem Grund bleibt unberührt; hierfür gelten die Formvorschriften der Ziffern 10.2, 10.3 bzw. 10.4 entsprechend. Die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist für diese Vereinbarung, die Partnerschaft, die Label-Bewerbung und besondere Projekte jeweils gesondert zu prüfen. Für DAD liegt ein solcher Grund im Hinblick auf diese Vereinbarung insbesondere dann vor, wenn mindestens eine der Pflichtverletzungen des Lizenzgebers, die DAD zu einer vorübergehende Sperrung des Anbieterkontos gemäß Ziffer 8.1 berechtigen, in wesentlicher Art und Weise oder wiederholt vorgefallen sind. Soweit durch die fristlose Kündigung Gebühren gemäß Ziffer 9.3 anfallen, muss der Lizenzgeber diese nicht entrichten, wenn DAD die fristlose Kündigung durch vertragswidriges Verhalten veranlasst hat.
    • 10.6 Mit Wirksamkeit der Kündigung dieser Vereinbarung endet die Möglichkeit des Lizenzgebers, die auf der Homepage bereitgestellten Funktionen zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind Funktionen zur Information über noch eingehende Erlöse sowie deren Auszahlung. Erst wenn absehbar ist, dass keine weiteren Erlöse abzurechnen sind, wird DAD das Anbieterkonto löschen, so dass unwiderruflich alle Daten, Files, Kontostände verlorengehen; eine Wiederherstellung der gelöschten Daten ist nicht mehr möglich. Hiermit endet das Recht des Lizenzgebers, die Homepage über ein Anbieterkonto zu benutzen.
    • 10.7 Mit Wirksamkeit der Kündigung dieser Vereinbarung und Zahlung etwaiger Löschungskosten enden automatisch sämtliche befristeten und unbefristeten Lizenzen hinsichtlich der Rechteeinräumung gemäß Ziffer 5; die im Rahmen eines exklusiven Label-Listings und besonderer Projekte bestehenden Nutzungsrechte bleiben jedoch gemäß Ziffer 10.3 und 10.4 bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Kündigung dieser Vereinbarung oder einzelner Veröffentlichungen Beendigungen von Veröffentlichungen verbunden sind, mit denen gemäß Ziffer 9.3 Gebühren für das Einstellen von Files fällig werden können, sofern DAD dies in seinem Preisverzeichnis vorsieht; der Lizenzgeber muss vor der Kündigung dafür Sorge tragen, dass sein Anbieterkonto ein entsprechendes Guthaben aufweist, und erforderlichenfalls eine entsprechende Einzahlung veranlassen, da der Lizenzgeber insoweit vorleistungspflichtig im Hinblick auf die Löschungstätigkeiten von DAD ist. Nach Erhalt der Kündigung und gegebenenfalls der damit fällig gewordenen Gebühren wird DAD die 3rd-Portale auffordern, die Files ebenfalls bis spätestens zum Laufzeitende zu löschen. Sofern die Files nicht fristgerecht bei den 3rd-Portalen entfernt wurden, ist DAD hierfür nur dann verantwortlich, wenn DAD keinen Löschauftrag erteilt hat. DAD wird jedoch auf Wunsch des Lizenzgebers die jeweiligen 3rd-Portale nochmals kontaktieren und zur Löschung auffordern. Unterbleibt die Löschung trotz der Aufforderungen seitens DAD, kann sich der Lizenzgeber unmittelbar an das jeweilige 3rd-Portal wenden und die Löschung verlangen. Die Parteien verpflichten sich hierbei, gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei und den 3rd-Portalen zunächst keine anwaltliche Hilfe zu bemühen bzw. keine entsprechende Kostenerstattung zu verlangen, um für beide Seiten eine kostenschonende einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dies gilt nicht mehr, nachdem rechtliche Einwendungen geltend gemacht werden oder ein 3rd-Portal auch auf die Aufforderung des Lizenzgebers nicht binnen angemessener Frist reagiert hat.
  11. Elektronische Speicherung der Daten

    Der Lizenzgeber erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung zur elektronischen Speicherung all seiner Daten die zur Erfüllung dieser Lizenzvereinbarung benötigt werden. DAD ist berechtigt, die Daten zu Files und zur Person des Lizenzgebers an 3rd-Portale weiterzugeben. Der Lizenzgeber erklärt mit seiner Anmeldung und Einstellung der Files seine ausdrückliche Zustimmung und Genehmigung zur Veröffentlichung der Files und zur Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten im Internet, insbesondere bei 3rd-Portalen.

  12. Kommunikation per E-Mail, SMS und Post

    DAD ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Lizenzgeber laufend über sein Anbieterkonto oder per E-Mail über den Status des Anbieterkontos und Nutzungsmöglichkeiten der Homepage zu informieren. Solche Informationen und insbesondere Rechnungen und Lieferscheine können auch per SMS oder Post versendet werden. Der Lizenzgeber stimmt dem Empfang solcher Nachrichten und die Nutzung seiner Daten zu diesen Zwecken zu.

  13. Haftungsbeschränkung

    • 13.1 Schadenersatzansprüche des Lizenzgebers werden ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DAD, deren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss betrifft auch etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von DAD.
    • 13.2 Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es sich bei den 3rd-Portalen nicht um Erfüllungsgehilfen von DAD handelt, da der Vertrieb der Files durch diese Portale nicht zu den vertraglichen Pflichten von DAD gehört, sondern DAD insoweit nur als technischer Dienstleister des Lizenzgebers tätig ist.
  14. eBooks

    • 14.1 Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten grundsätzlich entsprechend für eBooks, die der Lizenzgeber wie Files über sein Anbieterkonto vertreiben lassen kann.
    • 14.2 Im Hinblick auf Ziffer 2.1 und den hierauf beruhenden Regelungen gilt, dass der digitale Vertrieb der eBooks sämtliche üblichen, von den 3rd-Portalen angebotenen Vertriebsformen umfasst, insbesondere im Wege des Download – auch in der Form des Reload zum nochmaligen Download –, des Streaming und der zeitlich begrenzten Nutzung durch den Verbraucher.
    • 14.3 Die zulässigen Formate der eBooks wird DAD jeweils auf der Homepage bekanntgeben.
    • 14.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DAD lediglich als technischer Dienstleister fungiert, der die vom Lizenzgeber eingestellten eBooks an 3rd-Portale weiterleitet und keine Aufgaben eines Verlags übernimmt sowie insbesondere keine Promotion-Leistungen erbringen wird. Sämtliche Pflichten eines Verlags übernimmt der Lizenzgeber als Selbstverlag.
  15. Sonstige Vereinbarungen

    • 15.1 Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen können DAD und der Lizenzgeber dadurch treffen, dass DAD auf der Homepage ein besonderes Angebot unterbreitet, dass der Lizenzgeber annimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
    • 15.2 Für den Fall, dass eine Regelung dieses Vertrages unwirksam ist, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden in diesem Falle einvernehmlich die unwirksamen durch wirksame und dem Vertragszweck entsprechende Regelungen ersetzen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
    • 15.3 DAD ist berechtigt, diesen Vertrag als Ganzes oder in Teilen mit befreiender Wirkung auf eine dritte Firma zu übertragen. Der Lizenzgeber stimmt einer solchen Vertragsübernahme bereits jetzt zu.
    • 15.4 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts, der Kollisionsnormen sowie des UN- Kaufrechts. Erfüllungsort ist Traunstein. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute und Lizenzgebern mit Wohnsitz im Ausland ist Traunstein. DAD bleibt es vorbehalten, den Lizenzgeber an dessen Sitz bzw. bei deliktischen Handlungen an dem Ort zu verklagen, wo die Handlung im Sinne von § 32 ZPO begangen wurde.
    • 15.5 Es gilt alleine die deutsche Fassung dieser Vereinbarung. Übersetzungen dienen alleine Informationszwecken; DAD hat die Übersetzungen von einem fachlich anerkannten Büro vornehmen lassen, ohne dass DAD eine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung übernimmt.

(Fassung vom 30.01.2023)