Das Vervielfältigungsrecht im
Urheberrecht bezieht sich auf das ausschließliche Recht des Urhebers oder Rechteinhabers, Vervielfältigungsstücke seines Werkes herzustellen. Dies gilt für physische und digitale Vervielfältigungen in verschiedenen Medien und Formaten.
Es umfasst
- Kopieren und Vervielfältigen: Das Recht, Kopien des Werkes zu erstellen, sei es physisch oder digital.
- Medien und Formate: Gilt für gedruckte Medien, Audio- und Videodateien, digitale Downloads, Software usw.
- Ausnahmen und Genehmigungen: Es gibt Ausnahmen für persönliche Nutzung, Bildung, Forschung und Zitieren.
- Lizenzierung: Urheber können ihre Rechte an Dritte lizenzieren, oft gegen eine Gebühr.
- Digitale Herausforderungen: Das digitale Zeitalter bringt neue Herausforderungen für die Durchsetzung des Vervielfältigungsrechts mit sich.
Das Vervielfältigungsrecht gewährleistet die Kontrolle und angemessene Nutzung von Werken durch Urheber und Rechteinhaber.