Leistungsschutzrechte (auch "verwandte Schutzrechte" oder "Interpretenrechte" genannt) sind Rechte, die
Künstlern und ausübenden Künstlern an ihren Darbietungen und Aufnahmen eingeräumt werden. Diese Rechte beziehen sich auf die Nutzung von Aufzeichnungen ihrer Darbietungen, sei es in Form von Musikstücken, Filmen, Theateraufführungen oder anderen Medien.
Leistungsschutzrechte sind eng mit dem Urheberrecht verwandt, beziehen sich aber speziell auf die Darbietungen von Künstlern und nicht auf die kreativen Werke selbst.
Die Rechte umfassen in der Regel
- Aufführungsrecht: Dieses Recht bezieht sich auf die öffentliche Aufführung oder Wiedergabe der Darbietung eines Künstlers, sei es live auf der Bühne oder in Rundfunk- und Fernsehsendungen.
- Vervielfältigungsrecht: Dieses Recht bezieht sich auf die Herstellung von Vervielfältigungsstücken der Darbietung oder Aufnahme, z. B. die Herstellung von Tonträgern oder digitale Downloads.
- Verbreitungsrecht: Dieses Recht bezieht sich auf die Verbreitung von Aufzeichnungen der Darbietung, sei es durch den Verkauf von Tonträgern oder durch digitale Vertriebskanäle.
- Senderecht: Dieses Recht bezieht sich auf die Ausstrahlung der Darbietung über Radio- oder Fernsehsender.
Die Gewährung von Senderechten variiert von Land zu Land, da die Gesetze und Bestimmungen unterschiedlich sind. In einigen Rechtsordnungen können Künstler diese Rechte direkt besitzen, während sie in anderen von Tonträgerherstellern, Plattenfirmen oder anderen Organisationen verwaltet werden können. Leistungsschutzrechte sind wichtig, um sicherzustellen, dass Künstler für die Nutzung ihrer Aufnahmen und Darbietungen bezahlt werden.