Ein*e Autor*in verfasst schriftliche Werke, wie z.B. Bücher, Artikel, Gedichte, Drehbücher oder Songtexte.
Ein*e Autor*in kann freiberuflich tätig sein und selbstständig schreiben, oder kann Angestellte*r bei Verlagen, Zeitungen und anderen Medienunternehmen sein.
Das
Urheberrecht von Autor*innen schützt die schriftlichen Werke vor unautorisiertem Gebrauch. Ein*e Autor*in hat das Recht, über die Verwendung seines*ihres Werkes zu entscheiden.