Lizenzvereinbarung
zwischen der Dance All Day Musicvertriebs GmbH, Raiffeisenstraße 4, 83377 Traunstein- Vachendorf,
- nachstehend „DAD“ genannt -
und dem Nutzer der Internetseite „Feiyr.com“, der durch Anklicken bei der Eröffnung eines
Anbieterkontos oder bei Veröffentlichung eines Files sein Einverständnis mit der Geltung dieser Lizenzvereinbarung
für den zukünftigen Vertrieb sowohl dieses Files als auch sämtlicher zuvor veröffentlichter und noch aktuell
vertriebener Files erklärt,
- nachstehend „Lizenzgeber“ genannt -
-
Definitionen
- Website von Feiyr.com – nachstehend „Homepage“ genannt.
- Von Dritten betriebene Verkaufsportale, deren Sub-Portale und Vertriebskanäle hinsichtlich des Downloads
und des Streamings von Musiktiteln und Daten im Internet und weiteren Netzen sowie weitere Service-
Provider, auch für die Nutzung von Musik und/oder Videoaufnahmen über Mobiltelefone und für weitere
mobile Dienste (z. B. iTunes, Spotify, Amazon, YouTube, TikTok, Klingeltonanbieter usw.) – nachstehend
„3rd-Portale“ genannt.
- Angebotene und zum digitalen Vertrieb bestimmte Bücher und Buchinhalte in digitalen eBook-Formaten (auch
soweit sie mit weiteren digitalen Inhalten visueller oder audiovisueller Art verknüpft sind) –
nachstehend „eBooks“ genannt (siehe hierzu Ziffer 13)
- Angebotene und zum digitalen Vertrieb bestimmte Musik- und Medienproduktionen (z. B. Songs, Videos,
Ringtones, Hörbücher usw.), ausgenommen eBooks – nachstehend „Files“ genannt.
- Manipulative Eingriffe in jegliche Vorgänge auf 3rd-Portalen (insbesondere den Streamingportalen, wie
z.B. Spotify, Deezer, iTunes, Napster etc.) bzw. deren Veranlassung, insbesondere um die
Veröffentlichungen in den Charts der jeweiligen 3rd-Portale zu platzieren oder um höhere Einnahmen durch
die Veröffentlichungen zu generieren; als manipulativ gilt insbesondere die künstliche Erhöhung des
Wiedergabezählers („Play Count“) oder des Follower-Zählers („Follow Count“), beispielsweise unter
Zuhilfenahme nicht real existierender Kunden, die Nutzung von Bots, Scripts oder andere automatisierte
Prozesse sowie die Gewährung oder Entgegennahme einer (finanziellen oder sonstigen) Gegenleistung, wobei
der durch 3rd-Portale geäußerte Verdacht eine hinreichende Vermutung für einen manipulativen Eingriff
darstellt, der gegenüber dem 3rd-Portal zu widerlegen ist – nachstehend „artficial streaming“ genannt.
- Von 3rd-Portalen abgerechnete und ausbezahlte Erlöse aus der Auswertung der Files, die nicht aufgrund
falscher Abrechnung oder wegen artificial streaming zurückgefordert wurden bzw. werden – nachstehend
„Netto-Erlöse“ genannt.
-
Vertragsgegenstand/Leistungsbeschreibung
- 2.1 Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung ist der Vertrieb von
Files des Lizenzgebers im Wege der digitalen Distribution und Verbreitung durch 3rd- Portale. DAD
fungiert hierbei als technischer Dienstleister für den Lizenzgeber, in dessen Auftrag und Verantwortung
der Digitalvertrieb erfolgt. Alle vom Lizenzgeber auf der Homepage veröffentlichten Files und der von
diesem auf der Homepage angelegten Label sollen möglichst umfassend digital in jeder möglichen Art und
Weise ausgewertet sowie an 3rd-Portale zum Zwecke der Auswertung im Auftrag des Lizenzgebers
weitergeleitet werden. DAD wird insbesondere die vom Lizenzgeber angebotenen und veröffentlichten
„Files“ in verschiedene Dateiformate formatieren und mit Metadaten versehen, die dann von den
3rd-Portalen für Downloads, Streaming, Speicher- und Abrufnutzungen in der „Cloud“, Telefonklingeltöne
und andere digitale Vertriebsformen, die von DAD jeweils auf der Homepage angeboten und vom Lizenzgeber
ausgewählt werden können, sowie für diesbezügliche Werbung verwendet werden. Hierbei ist auch eine
Verbindung der vom Lizenzgeber gelieferten Audio-Files mit Video-Material Dritter zulässig (z.B. YouTube
Shorts, TikTok (User Generated Content). Im Falle der Auswahl dieser Plattformen kann jeder
Plattform-User sowie die Plattform selbst eigene Werke durch Verwendung und/oder Bearbeitung der Files
des Lizenzgebers erstellen und ihrerseits Im Falle der Auswahl des Audio-Swap-Recording kann jeder
YouTube-User eigene Werke durch Verwendung und/oder Bearbeitung der Files des Lizenzgebers erstellen und
ihrerseits veröffentlichen. DAD vertreibt die Files und die weiteren mit den Files veröffentlichen.
verbundenen Produkte in eigenem Namen und versieht sie mit einem eigenen EAN- Code/ISRC; die EAN-Codes
werden nicht an den Lizenzgeber übertragen, sondern stehen alleine DAD zu. Der ISRC bleibt dagegen in
jedem Falle auch nach einer Kündigung mit den jeweiligen Files verbunden. Soweit digitale
Verwertungsmöglichkeiten bestehen, die (noch) nicht von DAD angeboten werden, wird der Lizenzgeber DAD
hierauf hinweisen und DAD eine angemessene Frist einräumen, die gewünschte Verwertung anzubieten. Sofern
DAD hieran nicht interessiert ist oder die Frist abläuft, ohne dass DAD diese Verwertungsmöglichkeit
anbietet, wird DAD dem Lizenzgeber diese Verwertungsmöglichkeit freigeben und die entsprechenden Rechte
an den Lizenzgeber zurückübertragen. Der Vertrieb von CDs und Vinyl-Tonträgern mit den vom Lizenzgeber
angebotenen Produktionen ist ausdrücklich von diesem Vertrag ausgenommen, sofern die Parteien nicht
etwas Abweichendes vereinbaren.
- 2.2 DAD stellt dem Lizenzgeber eine Website mit zahlreichen
Funktionen zum Vertrieb der Files zur Verfügung. DAD kann die Nutzung der Website oder einzelner
Funktionen oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, ohne
Einwilligung des Lizenzgebers ändern; die grundsätzliche Möglichkeit des Vertriebs wird jedoch in jedem
Falle aufrechterhalten. Es besteht kein Anspruch des Lizenzgebers auf Nutzung der Homepage in einer
bestimmten Art und Weise oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die jeweils von DAD angebotenen
Verwertungsformen und Werbemöglichkeiten kann der Lizenzgeber der Website und seinem Anbieterkonto
entnehmen. DAD ist berechtigt, seine Leistungen zeitweilig wegen Wartungsarbeiten, Kapazitätsgrenzen
oder zur Durchführung technischer Maßnahmen vorübergehend einzustellen oder zeitweise einzugrenzen. Für
die Leistungen und für die Erreichbarkeit von 3rd-Portalen steht DAD nicht ein.
-
AnmeldungundAnbieterkonto
- 3.1 Die Nutzung sämtlicher Dienste, Services und sonstiger
Teledienste der Homepage setzt die Anmeldung des Lizenzgebers und die Freischaltung des Anbieterkontos
voraus. Bei bisherigen Anmeldungen hatten Lizenzgeber die bisherigen AGB akzeptiert; nunmehr erklären
Neukunden im Rahmen der Anmeldung ihr Einverständnis mit der Geltung der Bedingungen dieser
Lizenzvereinbarung. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Ein Vertrag entsteht erst durch
Antragsannahme seitens DAD, und zwar bei Neukunden durch Freischaltung des Anbieterkontos. Im Rahmen der
Veröffentlichung eines Files wird die Geltung dieser Lizenzvereinbarung nochmals von den Parteien für
alle zukünftigen Nutzungen der aktuell veröffentlichten Files bestätigt.
- 3.2 Die Anmeldung ist nur juristischen Personen,
Handelsgesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Bei Gesellschaften
ist die Vertretungsberechtigung der anmeldenden Person erforderlich und auf Verlangen auch später noch
nachzuweisen. Minderjährigen ist es verboten, sich bei DAD anzumelden. Die bei der Anmeldung und
Registrierung abgefragten Daten und Informationen zur Person und Sache sind stets korrekt und
vollständig anzugeben, z. B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse und Mobilfunknummer (keine
Mehrwertdienste oder kostenpflichtige Nummer), eine gültige E-Mail-Adresse sowie ggf. die Firma und der
vertretungsberechtigte Anmelder. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des
Mitgliedskontos angegeben werden, keine Familien, Ehepaare oder sonstige Gruppen und Organisationen,
soweit es sich nicht um eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft handelt. Ändern sich nach
der Anmeldung die angegebenen Daten oder auch die zur Auszahlung benötigte Bankverbindung, so ist der
Lizenzgeber verpflichtet, umgehend die Angaben in seinem Mitgliedskonto zu korrigieren. DAD ist
berechtigt, den Vertrag anzufechten, wenn sich herausstellt, dass die Anmelde- Voraussetzungen nicht
vorliegen und/oder der Lizenzgeber im Rahmen der Anmeldung unzutreffende Angaben gemacht hat bzw. diese
im Falle der Daten-Änderung nicht unverzüglich korrigiert hat.
- 3.2a Der Lizenzgeber stimmt hiermit zu, dass DAD die Daten
des Lizenzgebers durch Anschreiben oder Anrufe maximal einmal im Jahr verifizieren darf, um eine
ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung sicherzustellen. Stellt sich hierbei heraus, dass die Daten ganz
oder teilweise unzutreffend sind, so ist DAD berechtigt, das Anbieterkonto des Lizenzgebers
vorübergehend bis zur Klärung des Sachverhalts und einer eventuellen Korrektur gemäß Ziffer
8.1 zu sperren.
- 3.3 Der Lizenzgeber muss sein Passwort geheimhalten und den
Zugang zu seinem Anbieterkonto sorgfältig aufbewahren und sichern. Er ist verpflichtet, DAD umgehend zu
informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Anbieterkonto von Dritten missbraucht wurde.
- 3.4 Die Registrierung als Nutzer ist kostenlos; die
Freischaltung des Anbieterkontos ist dagegen kostenpflichtig: Der Lizenzgeber erhält gegen Einzahlung
eines Guthabens (mind. 12,00 €; ggf. zuzüglich der Gebühren für weitere vom Lizenzgeber beauftragte
Dienstleistungen), das im Rahmen der Nutzung des Anbieterkontos verbraucht werden kann, den auf dem
Portal ausgewiesenen Zugang zu seinem Anbieterkonto. Der Lizenzgeber muss mittels E-Mail und per
Post die Freischaltung seines Anbieterkontos beantragen. Dies dient zur eindeutigen Identifizierung des
Lizenzgebers. Die bei der Freischaltung zu entrichtenden Gebühren sind nicht erstattungsfähig und fallen
auch an, wenn der Lizenzgeber das Lizenzgeberkonto letztendlich nicht nutzt, egal aus welchen Gründen.
Diese und alle nachfolgenden Einzahlungen erfolgen über die jeweils ausgewählte Zahlungsweise (z. B.
Kreditkarte). Der Lizenzgeber ermächtigt DAD, den jeweiligen Betrag über die angegebene Zahlungsweise
einzuziehen.
- 3.5 Der Lizenzgeber haftet grundsätzlich für sämtliche
Aktivitäten, die unter Benutzung seines Anbieterkontos vorgenommen werden, sofern er nicht nachweisen
kann, dass er einen etwaigen Missbrauch seines Anbieterkontos – insbesondere unter Berücksichtigung der
bestehenden Sorgfaltspflicht – nicht zu vertreten hat.
- 3.6 Jeder Lizenzgeber darf nur ein Anbieterkonto bei DAD
eröffnen. Der Missbrauch des Anbieterkontos, insbesondere bei der Einstellung von Files, ist verboten.
DAD behält sich das Recht vor, das Anbieterkonto von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach
einer angemessenen Zeit zu löschen. Der Lizenzgeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Zugang zum
Lizenzgeberkonto nicht dazu verwendet werden darf, fremde oder mit Rechten Dritter belastete Files
unberechtigt hochzuladen.
- 3.6a Ein Anbieterkonto ist nur mit Zustimmung von DAD
übertragbar. Im Falle der Übertragung des Kontos tritt der neue Nutzer/Lizenzgeber in den bisherigen
Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten ein. Insbesondere muss der neue Nutzer sämtliche
vertraglichen Erklärungen und Handlungen des früheren Nutzers/Lizenzgebers gegen sich gelten lassen.
- 3.7 Sollte der Lizenzgeber seinen Zugang zum Anbieterkonto
z.B. Benutzername / Passwort verloren haben bzw. nicht mehr wissen, so hat der Lizenzgeber die
Möglichkeit auf der Homepage mit Angabe verschiedener selbst eingegebener Daten wie z.B.
Sicherheitsfrage / Sicherheitsantwort / Email Adresse / Geburtsdatum usw. seinen Benutzername oder
Passwort wieder zusenden zu lassen. Sollte der Lizenzgeber seine Daten z.B. Sicherheitsfrage /
Sicherheitsantwort / Email Adresse / Geburtsdatum usw. nicht mehr wissen, so hat DAD keine Möglichkeit,
das Anbieterkonto wieder freizuschalten oder Benutzernamen oder Passwort auszulesen und dem Lizenzgeber
zur Verfügung zu stellen. Sollte DAD ein Anbieterkonto nach verlorenem Benutzernamen, Passwort,
Sicherheitsfrage / Sicherheitsantwort / Email Adresse / Geburtsdatum usw. technisch mit neuen Daten
aktivieren müssen, so erhebt DAD für diese Freischaltung mit neuen Nutzerdaten des Lizenzgebers eine
Gebühr von 50 € für den hiermit verbundenen Aufwand.
- 3.8 Über das Anbieterkonto können auch weitere, von DAD von
Zeit zu Zeit angebotene und vom Einstellen von Files unabhängige Auswertungshandlungen abgerechnet
werden. Insbesondere kann DAD anbieten, YouTube-Kanäle des Lizenzgebers als Partner Channel an das
Content-ID-System anzubinden und diesbezügliche Vergütungen von YouTube über das Anbieterkonto
abzurechnen, auch wenn dies keine vertragsgegenständlichen Files, sondern beispielsweise unabhängige
Videos betrifft. Die Laufzeit einer solchen Partnerschaft beträgt – vorbehaltlich anderweitiger Abreden
– 36 Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 6
Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Abweichende Bedingungen sind
gegebenenfalls gesondert (z.B. im Rahmen der Nutzung des Anbieterkontos) zu vereinbaren.
-
Einstellen von Files und Bundles/Label-Bewerbung
- 4.1 DAD stellt dem Lizenzgeber ein Online-Portal zur
Verfügung, mit dem der Lizenzgeber seine Files im Anbieterkonto von DAD einstellen/uploaden kann. Der
Lizenzgeber stimmt zu, dass in der Regel nur solche Files angenommen werden, die der Lizenzgeber selbst
über das Portal und sein Anbieterkonto hochlädt. Auf anderen Wegen (z.B. postalische Übersendung) ist
eine Übermittlung von Files nur nach Absprache mit DAD zulässig; hierfür können Gebühren in Abhängigkeit
vom damit verbundenen Mehraufwand berechnet werden. Eine Übermittlung per e-mail ist ausgeschlossen. Der
Zugang zum Portal ermöglicht den Upload von Files, z. B. im Wave-Format (16 bit, 44,1 kHz) oder in
anderen Formaten, die im Upload-Bereich des Anbieterkontos gezeigt werden. Der Lizenzgeber nimmt
ausdrücklich zur Kenntnis, dass andere Dateiformate von DAD nicht akzeptiert oder weitergeleitet werden
können.
- 4.2 DAD wird die vom Lizenzgeber hochgeladenen Files in
Formate konvertieren. Der Lizenzgeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass DAD die einzelnen Files
nicht bearbeitet oder korrigiert, sondern nur formatiert und mit den Metadaten oder sonstigen
Informationen an 3rd-Portale, mit denen ein Vertragsverhältnis besteht, weiterleitet. DAD ist jederzeit
berechtigt, Files auch an neue 3rd-Portale weiterzuleiten und anzubieten; ausgenommen sind lediglich
3rd-Portale, die der Lizenzgeber im Zeitpunkt der Veröffentlichung ausgeschlossen hat, als er das
jeweilige File zur Veröffentlichung freigegeben hat. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die mit dem
Vertrieb beauftragten 3rd- Portale nicht zu kontaktieren, um dort einen Takedown der
vertragsgegenständlichen Files und/oder Compilations wegen angeblich illegaler Veröffentlichung zu
verlangen; im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung trägt der Lizenzgeber jegliche Kosten und
Schäden sowie zusätzlich eine an DAD zu zahlende Aufwendungspauschale in Höhe von 40,00 EUR, wobei dem
Lizenzgeber der Nachweis vorbehalten bleibt, dass der tatsächlich entstandene Aufwand bei marktgerechter
Vergütung der angefallenen Tätigkeiten geringer war.
- 4.3 Der Lizenzgeber hat keinen Anspruch auf die
Veröffentlichung der Files oder Anspruch auf Veröffentlichung weiterer Informationen und Metadaten, die
nicht von DAD vorgegeben sind. DAD ist jederzeit berechtigt, die Files und Informationen zu erkürzen
oder abzukürzen, wenn 3rd-Portale dies vorgeben. Es liegt nicht im Ermessen von DAD, ob 3rd-Portale die
Files veröffentlichen bzw. wie die Files bei den 3rd-Portalen angeboten und präsentiert werden. Der
Lizenzgeber hat keinen Anspruch gegenüber DAD auf eine bestimmte Art der Veröffentlichung der Files.
Sofern 3rd-Portale Files des Lizenzgebers nicht veröffentlichen, kann der Lizenzgeber keinerlei
Ansprüche jeglicher Art (insbesondere Schadensersatz oder Kostenerstattung) geltend machen.
- 4.4 Der Lizenzgeber hat keinen Anspruch auf Werbemaßnahmen von
DAD; DAD handelt nur als technischer Dienstleister. DAD kann dem Lizenzgeber jedoch gegen Zahlung
entsprechender Gebühren nach dem jeweiligen Preisverzeichnis Werbe-Tools zur Verfügung stellen, ohne
dass der Lizenzgeber Anspruch auf bestimmte Tools hat. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass DAD
keinerlei Garantie für bestimmte Erfolge der Werbe- Tools übernimmt.
- 4.5 Der Lizenzgeber verpflichtet sich, keine Files mit
pornografischen, gewaltverherrlichenden, antisemitischen, diskriminierenden, rassistischen oder
strafgesetzwidrigen Inhalten einzustellen. Für Verletzungen dieser Pflichten haftet ausschließlich der
Lizenzgeber.
- 4.6 Die vorgenannten Bestimmungen dieser Ziffer 4 gelten
entsprechend für die vom Lizenzgeber selbst aus Files zusammengestellten Bundles.
- 4.7 DAD wird sich bemühen, dem Lizenzgeber die Möglichkeit der
Label- Bewerbung bei speziellen 3rd-Portalen (z.B. Beatport) zur Verfügung zu stellen. Wenn der
Lizenzgeber DAD mit einer solchen Label-Bewerbung beauftragt und diese Bewerbung erfolgreich ist, ist
DAD berechtigt, das jeweilige Label des Lizenzgebers exklusiv bei dem jeweiligen 3rd-Portal listen zu
lassen und dort die vom Lizenzgeber eingestellten Files und Bundles dieses Labels zu veröffentlichen.
Die Laufzeit für ein solches exklusives Label- Listing beträgt – vorbehaltlich anderweitiger Abreden –
24 Monate ab Annahme der Bewerbung und verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn es nicht
mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Abweichende
Bedingungen sind gegebenenfalls gesondert (z.B. im Rahmen der Nutzung des Anbieterkontos) zu
vereinbaren.
-
Rechteübertragung
- 5.1 Der Lizenzgeber räumt DAD das exklusive übertragbare und
weltweite Recht ein, alle von ihm eingestellten und veröffentlichten Files und Bundles digital zu
verwerten, insbesondere zu den in Ziffer 2.1 und Ziffer 5 dieser Vereinbarung
genannten Zwecken zu nutzen, insbesondere die Files und Bundles anzubieten, zu veröffentlichen,
öffentlich zugänglich zu machen und zu vertreiben, insbesondere zum Zwecke des digitalen Downloads und
Streamings durch den Endverbraucher im Internet in digitalen Verkaufsplattformen; Hiervon umfasst ist
insbesondere der Vertrieb durch 3rd- Portale, denen der Lizenzgeber hiermit ebenfalls die entsprechenden
Rechte einräumt. Der Lizenzgeber kann bei der Veröffentlichung eines Files oder Bundles bestimmen, ob
die Rechteeinräumung zeitlich unbeschränkt oder befristet erfolgt. Bestimmt er keine Frist, so erfolgt
die Lizenzeinräumung zeitlich unbeschränkt.
- 5.2 Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst auch die Rechte,
die Files und Bundles in den hierzu erforderlichen Datenbanken abzuspeichern und zum Abruf
bereitzustellen, kostenlose Hörproben in einer der Üblichkeit entsprechenden Länge anzubieten und die
Musikaufnahmen und ggf. vorhandene Bildtonaufnahmen und/oder die dazugehörigen Projektnamen der
Musiktitel über Mobilfunksysteme (z. B. im Zusammenhang mit Klingeltönen, SMS, mobilen Mehrwertdiensten)
im Wege des Downloads und Streamings zu nutzen sowie die Synchronisations- und Bearbeitungsrechte für
die vorgenannten Nutzungsarten wahrzunehmen.
- 5.3 Die Einräumung des Rechts zur umfassenden digitalen
Verwertung der Files und Bundles umfasst insbesondere auch das exklusive und weltweite Recht, die Files
im Rahmen von besonderen Projekten (z. B. im Rahmen von Compilations zur besseren Vermarktung von Files)
mit anderen Files zu kombinieren. Solche Compilations können auch von anderen Lizenzgebern zum Zwecke
der Verwertung durch DAD zusammengestellt werden. Der Lizenzgeber hat – ohne dass dies an der
Rechteübertragung gemäß Satz 1 etwas ändert – die Möglichkeit, der Verwendung seiner Files für
zukünftige Projekten entweder generell (durch Auswahl der entsprechenden Funktion in seinem
Anbieterkonto) oder im Einzelfall zu widersprechen. DAD wird den Lizenzgeber über die beabsichtigte
Veröffentlichung eines Projekts informieren. Widerspricht der Lizenzgeber nicht innerhalb von zwei
Wochen, so wird DAD das Projekt für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren ab Veröffentlichung des
Projekts zu den in Ziffer 2.1 dieser Vereinbarung genannten Zwecken verwerten. Dieser
Zeitraum verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Projekt nicht mit einer Frist von drei
Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Weist der Lizenzgeber nach, dass er
nicht vorab über die Veröffentlichung informiert wurde, so kann er auch noch nachträglich widersprechen;
DAD wird in einem solchen Falle das Projekt schnellstmöglich so umgestalten, dass die vom Lizenzgeber
veröffentlichten Files nicht mehr enthalten sind.
- 5.3a Die ebenfalls von der Rechteeinräumung umfasste
Möglichkeit zur Verbindung der vom Lizenzgeber veröffentlichten Audio-Files mit Video- Material Dritter
kann nach Auswahl der entsprechenden Verwertungsform in der Regel nachträglich nicht mehr rückgängig
gemacht werden. Wenn der Lizenzgeber die Funktion des Audio-Swap gewählt hat, wird seine
Veröffentlichung von YouTube in einer Audio-Swap Library gelistet. In diesem Zuge wird den YouTube-Usern
das Recht eingeräumt, die Veröffentlichungen in von diesen erstellten Werken in jeder Art und Form zu
verwenden und zu bearbeiten sowie das neue Werk zeitlich unbeschränkt bei YouTube zu veröffentlichen.
Der Lizenzgeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachträgliche Löschung einer
Veröffentlichung von der Audio-Swap-Library nur die Erstellung zukünftiger Werke betrifft; die
Rechteeinräumung hinsichtlich der vor der Löschung geschaffenen Werke bleibt unberührt.
- 5.4 Die Exklusivität der Rechteeinräumung umfasst sämtliche
vom Lizenzgeber in seinem Anbieterkonto angelegten Label. Diese Exklusivität besteht während der
gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung und im Falle von Label-Bewerbungen noch darüber hinaus (nach
Ziffern 4.7 und 10.3). Der Lizenzgeber ist während der Geltung der
Label- Exklusivität nicht berechtigt, unter den hiervon betroffenen oder verwechslungsfähigen Labels
Musik- und/oder Medienproduktionen ohne Zustimmung von DAD zu vertreiben. Es wird darauf hingewiesen,
dass für die Label Kennzeichenschutz gemäß §§ 5, 15 MarkenG besteht; die diesbezüglichen Rechte zur
ausschließlichen Nutzung zu den in Ziffer 2.1 genannten Zwecken räumt der Lizenzgeber
DAD ein.
- 5.5 DAD erhält mit diesem Vertrag jedoch nicht die
Exklusivrechte an den Künstlern, deren Leistungen den Files zugrundeliegen. Der Lizenzgeber und der
Künstler können weiterhin auch in Zukunft bei anderen Portalen Files anbieten, die nicht bei DAD
angeboten wurden, soweit hierdurch nicht gegen die Label-Exklusivität verstoßen wird und eine
kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr eines etwaigen neuen Labels mit den bei DAD angelegten Labels
ausgeschlossen ist. Außerdem können der Lizenzgeber und der Künstler die Medienproduktionen mittels
anderer Vertriebsformen auswerten, die nicht Vertragsgegenstand sind (z.B. Vinyls, CDs).
- 5.6 Der Lizenzgeber räumt DAD das exklusive übertragbare und
weltweite Recht ein, alle von ihm eingestellten Labels und deren Labelkennzeichen und die von Ihm
eingestellten Veröffentlichungen zu Werbezwecken zu verwenden; hiervon umfasst ist insbesondere die
Verwendung auf der Homepage des Vertriebes, für Pressemitteilungen sowie in Sozialen Medien wie z.B.
Facebook und Instagram. Der Lizenzgeber räumt DAD auch entsprechende nicht-exklusive Rechte für die
Verwendung der von Ihm zur Verfügung gestellten Fotos und Biografien des Interpreten/ Künstlers ein. Der
Lizenzgeber willigt in die Verwendung von Fotos, Labelkennzeichen, Biografien zu den besagten Zwecken
ausdrücklich ein und sichert zu, dass er die entsprechenden Einwilligungen von Interpreten/Künstlern
eingeholt hat. Der Lizenzgeber hat das Recht, der in dieser Ziffer genannten Verwendung von Fotos,
Biografien und Labelkennzeichen für die Zukunft zu widersprechen und hierbei die konkreten
Werbemaßnahmen denen er nicht mehr zustimmt, genau zu benennen. DAD wird in einem solchen Fall die vom
Fotos, Biografien und Labelkennzeichen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Widerspruchs von
seiner Homepage sowie von den von DAD betriebenen Social-Media-Kanälen löschen, die der Lizenzgeber
benannt hat. Sofern es sich bei den Interpreten/Künstlern nicht um den Lizenzgeber handelt, versichert
der Lizenzgeber, dass er sämtliche erforderlichen Zustimmungserklärungen eingeholt hat; sofern solche
nicht (mehr) vorliegen, ist der Lizenzgeber verpflichtet, DAD unverzüglich zu informieren.
- 5.7 Da es unterschiedliche Spezifikationen und Bestimmungen im
Bereich Digital Rights Management (DRM) bei den 3rd-Portalen gibt, ermächtigt der Lizenzgeber
ausdrücklich DAD, die DRM-Spezifikationen und die damit dem Endverbraucher übertragenen Rechte an den
Files nach eigenem Ermessen zu bestimmen. DAD ist weiter im vollen Umfang ermächtigt, nach eigenem
Ermessen Files in ein ungeschütztes Format (z. B. MP3) zu formatieren und an 3rd-Portale weiterzuleiten.
-
Rechte Dritter
- 6.1 Der Lizenzgeber garantiert, dass die mit diesem Vertrag
auf DAD übertragenen Rechte nicht Rechte Dritter verletzen oder auf sonstige Weise berühren. Dies
bezieht sich insbesondere auf Einholung und Abgeltung sämtlicher mit den Files (einschließlich deren
Verpackungs- und Covergestaltung), Fotos und Labelkennzeichen verbundenen Urheber-, Leistungsschutz-,
Verlags-, Namens-, Kennzeichen- und sonstigen im Rahmen dieses Vertrags erforderlichen Rechte (auch zum
Zwecke der Verbindung mit Werken Dritter und zum Zwecke der Bearbeitung, insbesondere im Rahmen des
Audio-Swap-Recording) sowie ausdrücklich auch auf Einholung und Abrechnung eventuell notwendiger
Verbreitungsrechte. Der Lizenzgeber verpflichtet sich ausdrücklich, nur Files einzustellen, bei denen
100-prozentig gesichert ist, dass er Inhaber sämtlicher Rechte ist und insbesondere die Rechte an der
Aufnahme sowie sämtliche Rechte an gesampleten Teilen oder Vocals hat; dies gilt insbesondere auch in
Bezug auf Files, die am YouTube-Content- ID-Verfahren (oder entsprechenden Verfahren vergleichbarer
Portale) teilnehmen und für die der Lizenzgeber sämtliche erforderlichen Rechte mit weltweiter Geltung
innehaben und erforderlichenfalls sich von Dritten hat schriftlich einräumen lassen. Der Lizenzgeber
erklärt hiermit ausdrücklich, es zu unterlassen, Files hochzuladen, durch die Rechte Dritter verletzt
werden. Ebenso verpflichtet sich der Lizenzgeber, im Falle der Verbindung von Files mit Videos und der
Nutzung auf einem YouTube-Kanal (oder auf vergleichbaren Portalen) kein Material Dritter zu benutzen, an
denen er nicht die erforderlichen Rechte innehat, und/oder im Rahmen dieser Nutzung keine sonstigen
Rechte Dritter – insbesondere Marken- und Persönlichkeitsrechte – zu verletzen. Entsprechendes gilt für
Videos ohne Verknüpfung mit vertragsgegenständlichen Files, die der Lizenzgeber auf einem YouTube
Partner Channel gemäß Ziffer 3.8 veröffentlicht.
- 6.2 Der Lizenzgeber garantiert ausdrücklich, dass er die bei
DAD eingestellten und veröffentlichten Files und Labels bei keinem anderen digitalen Vertrieb oder
Download- Portal vertreibt und die vertragsgegenständlichen Rechte nicht bereits einem Dritten
eingeräumt hat, insbesondere nicht exklusiv.
- 6.3 Der Lizenzgeber garantiert außerdem gegenüber DAD, dass er
alle Rechte an den Files besitzt, die für eine Veröffentlichung im Rahmen von Compilations erforderlich
sind.
- 6.4 DAD ist berechtigt, aber gegenüber dem Lizenzgeber nicht
verpflichtet, bei einem Verstoß gegen die oben genannten Garantien oder bei einem vom Lizenzgeber nicht
unmittelbar ausgeräumten Verdacht die jeweiligen Files und Bundles vom Markt zurück zu nehmen bzw. zu
löschen (Take Down). Dem Lizenzgeber obliegt gegenüber DAD die Beweislast dafür, dass er die Garantien
nicht verletzt und insbesondere keine Rechte Dritter verletzt hat. Etwaige Beanstandungen Dritter wird
DAD unverzüglich an den Lizenzgeber weiterleiten. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, DAD hierauf
unverzüglich wahrheitsgemäß zu antworten sowie unverzüglich und vollständig alle Informationen und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung
erforderlich sind. Die zulässige Reaktionszeit des Lizenzgebers (in der Regel maximal drei Tage) und die
Ermessensausübung von DAD hängen von der Schwere des Vorwurfs, der Wahrscheinlichkeit der
Rechteverletzung und etwaigen von Dritten gesetzten Fristen ab. Kann der Lizenzgeber den Verdacht nicht
unverzüglich ausräumen, wird DAD nach eigenem Ermessen einen Take Down veranlassen. Der Lizenzgeber
nimmt zur Kenntnis, dass DAD nicht verbindlich entscheiden kann, ob der Lizenzgeber berechtigt ist, die
von ihm angebotenen Files in eigenem Namen zu veröffentlichen, oder ob Rechte Dritter verletzt werden.
DAD ist daher gegenüber dem Lizenzgeber nicht verpflichtet, die Berechtigung behaupteter Ansprüche
Dritter zu prüfen oder sich in ein Verfahren einzulassen. DAD ist in einem solchen Falle jederzeit dazu
berechtigt, betroffene Files und Bundles bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren und/oder zu
löschen bzw. von 3rd-Portalen sperren und/oder löschen zu lassen. DAD hat allerdings keinen Einfluss
darauf, dass die 3rd-Portale diesen Aufforderungen tatsächlich nachkommen und kann hierfür nicht vom
Lizenzgeber verantwortlich gemacht werden. Für den mit einem solchen Take Down verbundenen Aufwand wird
dem Lizenzgeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 29,99 pro betroffenem Bundle und € 199,99 pro
betroffener Compilation berechnet, unabhängig davon, wie lange die Files bzw. Bundles bei DAD
veröffentlicht waren; hiermit ist eine bei der vorzeitigen Beendigung einer Veröffentlichung fällig
werdende Gebühr (Ziff. 9.2) abgegolten. Sofern der Lizenzgebühr den Vorwurf ausräumen
kann und die Veröffentlichung wiederholt wird, erhält der Lizenzgeber die Bearbeitungsgebühr zurück. Die
Verpflichtung zum Ersatz weiterer Kosten und etwaiger Schäden (insbesondere gemäß Ziffer
6.5) bleibt unberührt.
- 6.5 Der Lizenzgeber stellt DAD bezüglich der oben genannten
Garantien von jedweden berechtigten Ansprüchen Dritter frei und ersetzt DAD jegliche diesbezüglichen
Schäden und Aufwendungen, insbesondere wenn Dritte gegenüber DAD Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte
durch vom Lizenzgeber eingestellte Files und/oder dessen sonstiger Nutzung der Homepage geltend machen.
Der Lizenzgeber erstattet hierbei zudem alle anfallenden Kosten zur benötigten Rechtsverteidigung von
DAD einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, insbesondere auch im Falle von Abmahnungen.
- 6.6 Der Lizenzgeber ist verantwortlich für die jeweiligen
Abrechnungen und Zahlungen der Lizenzen seiner eigenen Lizenzgeber, d. h. Künstler, Produzenten und
sonstiger Lizenzgeber, die für die Auswertung der Musikaufnahmen jeweils vereinbart sind. Des Weiteren
ist der Lizenzgeber für die ordnungsgemäße Abrechnung gegenüber Musikverlagen,
Verwertungsgesellschaften, Harry Fox und weiterer etwaiger berechtigter Dritter selbst verantwortlich.
Der Lizenzgeber hält DAD diesbezüglich von Ansprüchen Dritter, die eine Berechtigung an den Erlösen
behaupten, frei. Sofern ein solcher Dritter gegenüber DAD seine Berechtigung an den Erlösen behauptet,
wird DAD den Lizenzgeber informieren und ihm eine angemessene Frist zur Klärung der Angelegenheit
setzen. Soweit eine Klärung nicht innerhalb dieser Frist erreicht werden kann, ist DAD berechtigt, die
fraglichen Beträge zurückzubehalten oder – nach vorläufiger Einschätzung der Rechtslage – an den
voraussichtlich Berechtigten (Lizenzgeber oder Dritter) auszuzahlen; erfolgt die Auszahlung an den
Dritten, so kann der Lizenzgeber keinesfalls die nochmalige Zahlung von DAD verlangen, sondern hat
gegebenenfalls den Dritten auf Herausgabe in Anspruch zu nehmen.
-
Richtlinien der 3rd-Portale/ künstliche Steigerung von Streams und Verkäufen
- 7.1 Dem Lizenzgeber sowie allen mit dem Lizenzgeber mittelbar
oder unmittelbar vertraglich verbunden Dritten (Interpreten, Remixer etc.) ist jede Form des „artficial
streaming“ untersagt.
- 7.2 Der Lizenzgeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass
3rd-Portale die Aktivitäten auf deren Internetseiten überwachen (insbesondere in Bezug auf die Anzahl
der Aufrufe, die aufrufenden Nutzer, deren Standorte und weiterer Indizien für manipulative oder
künstlich hervorgerufene Aufrufe) und im Falle verdächtiger Vorgänge die betroffenen Files sperren, die
Auszahlung betroffener Vergütungen sperren und bereits ausgezahlte Vergütungen zurückverlangen.
- 7.3 Sollte DAD von solchen Vorgängen oder Verdachtsfällen auf
Grund eigener Überprüfungen oder auf Grund von Mitteilungen der 3rd-Portale Kenntnis erlangen, wird DAD
den Lizenzgeber informieren und zu einer Stellungnahme auffordern. Der Lizenzgeber ist verpflichtet,
hierauf unverzüglich – spätestens innerhalb von zwei Wochen – zu antworten. Diese Frist verkürzt sich
entsprechend, sofern die 3rd Portale die Einhaltung kürzer Fristen von DAD fordern. Sofern sich die
Netto-Erlöse hierdurch reduzieren und der Kontostand des Lizenzgebers hierdurch negativ wird, ist
Lizenzgeber verpflichtet, den negative Saldo innerhalb von einer Woche an DAD zu überweisen.
- 7.4 Im Übrigen ist der Lizenzgeber berechtigt, den Verdacht
gegen über den 3rd Portalen auszuräumen. Sollte dies dem Lizenzgeber gelingen, schreibt DAD dem
Lizenzgeber den einbehaltenen Betrag gut, sobald dieser von dem 3rd Portal an DAD abgerechnet und
ausbezahlt wurde.
-
7.5 Sofern der Lizenzgeber den Verdacht nicht ausräumen kann
oder sofern er es innerhalb der der in 7.3 genannten Frist unterlässt, eine
Stellungnahme abzugeben, ist DAD berechtigt, folgende weitere Maßnahmen zu ergreifen, um weiteren
Meldungen manipulativer Eingriffe vorzubeugen:
- Einleitung einer kostenpflichtigen Löschung, an dem/ den von den verdächtigen Vorgängen
betroffenen File(s)
- Zurückbehaltung von Auszahlungen
Im Falle von wiederholten festgestellten verdächtigen Vorgängen ist DAD berechtigt, sämtliche Files des
Lizenzgebers für die Auslieferung auf Streamingportale zu sperren oder in eigenem Ermessen eine
kostenpflichtige Löschung der gesamten Files des Lizenzgebers einzuleiten. Sollte der Kontostand des
Lizenzgebers durch eine von DAD ergriffene Maßnahme negativ werden, ist Lizenzgeber verpflichtet, das
negative Saldo innerhalb von einer Woche an DAD zu überweisen.
- 7.6 Der Lizenzgeber stellt DAD für solche von ihm sowie von
allen mit dem Lizenzgeber mittelbar oder unmittelbar vertraglich verbunden Dritten (Interpreten, Remixer
etc.) (mit-)verursachte oder -veranlasste Vorgänge von allen Rückforderungen von den 3rd- Portalen frei
und ersetzt DAD diesbezügliche Schäden und Kosten, z.B. Bearbeitungskosten, Anwaltskosten, Kosten zur
benötigten Rechtsverteidigung von DAD einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten.
Die
Bearbeitungskosten seitens DAD belaufen sich hierbei auf 30,00 € netto.
- 7.7 Zudem ist DAD berechtigt ab dem ersten Verdachtsfall, der
den Lizenzgeber im Sinne dieser Ziffer 7 betrifft, von dem Lizenzgeber eine angemessene
Sicherheitsleistung zu verlangen, deren Höhe vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Zweck der
Sicherheitsleistung ist es, mögliche weitere Ansprüche von 3rd-Portalen gegen DAD abzusichern. Die
Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt mit der Abmeldung des Kontos unter der Voraussetzung, dass
keine Ansprüche wegen Ziffer 7.2 gegen den Lizenzgeber oder DAD geltend gemacht werden
können.
-
Vorübergehende Sperrung
-
8.1 DAD kann das Anbieterkonto des Lizenzgebers vorübergehend
sperren und damit die Möglichkeit weiterer Veröffentlichung blockieren, wenn ein Lizenzgeber
- gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung
verletzt
- gegen die Refusal Codes verstößt, die dieser Lizenzvereinbarung als Anlage beigefügt werden und
unter https://www.feiyr.com/c/de/faq abrufbar sind;
- falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse;
- das Anbieterkonto auf andere Personen oder Gesellschaften übertragen hat oder dies versucht;
- unerlaubte Rückkäufe (Kauf von Bundles die über den Lizenzgeber in Feiyr eingestellt und
veröffentlicht wurden) über Download Portale oder den exclusiv Shops tätigt, um Bundles in den
Verkaufs-Charts zu platzieren;
- ein Verdacht auf artificial streaming besteht, den der Lizenzgeber nicht gegenüber dem
3rd-Portal ausgeräumt hat;
- bei Meldungen von Urheberrechtsverletzungen auf 3rd-Portale;
- sich mehr als ein Konto auf der „Homepage“ eingerichtet hat;
- Leistungen von DAD missbraucht;
- andere Lizenzgeber schädigt;
- andere Lizenzgeber oder Mitarbeiter von DAD beleidigt;
- rechtsradikale oder pornographische Inhalte verwendet oder benutzt, insbesondere auch bei den
Namen der Künstler, Files und Bundles;
- oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt, der die vorübergehende Sperrung des Kontos
erforderlich macht.
- 8.2 Der Lizenzgeber hat während der Sperrung die Möglichkeit,
die bestehenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens auszuräumen; im Falle eines von einem
3rd-Portal geäußerten Verdachts auf artificial streaming ist alleine die Entscheidung des 3rd-Portals
maßgeblich, ob der Verdacht als ausgeräumt gilt. Im Falle einer etwaigen Rechtsverletzung darf DAD das
Guthaben des Lizenzgebers bis zur Klärung der Rechtslage zurückbehalten. Solange der Lizenzgeber
gesperrt ist, darf er die Homepage und sein Anbieterkonto zwar zu Informationszwecken nutzen und eine
Auszahlung seines nicht zurückbehaltenen Guthabens veranlassen, aber keine neuen Files mehr uploaden und
keine Bundles mehr veröffentlichen. Der Lizenzgeber darf sich nicht erneut anmelden, auch nicht unter
anderem Namen.
- 8.3 DAD ist berechtigt, für den mit einer Maßnahme gemäß
dieser Ziffer 8 verbundenen Aufwand im Falle des Verschuldens eine unter Berücksichtigung des konkreten
Aufwandes angemessene Vertragsstrafe festzusetzen, deren Angemessenheit vom zuständigen Gericht
überprüft werden kann. Die Verpflichtung zum Ersatz weiterer Kosten und etwaiger Schäden bleibt hiervon
unberührt. Nach Zahlung dieser Vertragsstrafe und Ersatz etwaiger weiterer Kosten und Schäden wird DAD
die Sperrung aufheben, sofern es dem Lizenzgeber gelungen ist, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines
Verhaltens auszuräumen oder der Lizenzgeber DAD davon überzeugt hat, dass nicht mit weiteren Verstößen
zu rechnen ist.
-
Preis, Bezahlung, Abrechnung
- 9.1 Der Lizenzgeber erhält von DAD in der Regel 80 Prozent
aller Netto- Erlöse (gemäß Ziffer 1) aus der Auswertung der Files durch 3rd-Portale, nachdem die
entsprechenden Beträge abgerechnet und an DAD ausbezahlt wurden; DAD erhält 20 Prozent. Abweichende
Vereinbarungen sind möglich und werden im jeweils aktuellen Preisverzeichnis angegeben; insbesondere im
Falle der Verwertung von Files im Rahmen von Projekten gemäß Ziffer 5.3, die von DAD
realisiert werden, kann DAD als Gegenleistung für den in diesem Zusammenhang angefallenen Aufwand
verlangen, dass lediglich 50% der für das Projekt erlösten Beträge gemäß Satz 1 abgerechnet werden.
Falls Erlöse nicht realisierbar (wie z.B. bei Insolvenz eines 3rd-Portals) sind, besteht kein
Zahlungsanspruch des Lizenzgebers gegen DAD. Sofern 3rd-Protale zuvor gutgeschriebene Netto-Erlöse
zurückfordern bzw. -buchen, werden diese Rückforderungen von einem etwaigen Guthaben des Lizenzgebers
wieder abgezogen bzw. saldiert. Sofern der Kontostand des Lizenzgebers hierdurch negativ wird, ist
Lizenzgeber verpflichtet, das negative Saldo innerhalb von einer Woche an DAD zu überweisen. In
Fremdwährungen anfallende Erlöse werden in EUR zum Tageskurs des Zahlungseingangs abgerechnet.
- 9.2 DAD bietet den Lizenzgebern die Möglichkeit (durch Auswahl
der entsprechenden Funktion in seinem Anbieterkonto), für Künstler, die an Files beteiligt sind, die
über das Anbieterkonto des Lizenzgebers veröffentlicht wurden, Beteiligungen auszusprechen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der am File beteiligte Künstler ein eigenes Anbieterkonto auf der
Plattform einrichtet. Im Anschluss erfolgt die Abrechnung der vom Lizenzgeber ausgesprochenen
Beteiligung direkt an den beteiligten Künstler. Die Abrechnung und Auszahlung an die beteiligten
Künstler erfolgt mit befreiender Wirkung gegenüber dem Lizenzgeber.
-
9.3 Darüber hinaus berechnet DAD für seine Leistungen
Vergütungen nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis, das auf der Homepage im Anbieterkonto des
Lizenzgebers abrufbar ist und von DAD jederzeit für die Zukunft angepasst werden kann. Insbesondere sind
kostenpflichtig:
- die Freischaltung des Anbieterkontos gemäß Ziffer 3.4;
- das Einstellen und Hochladen von Files, wobei DAD vorsehen kann, dass die hierfür anfallenden
Gebühren ganz oder teilweise erst bei der manuellen Löschung (beispielsweise im Falle der
Kündigung der Vertragsbeziehung oder der vorzeitigen Beendigung einer Veröffentlichung) fällig
werden und der entsprechende Anspruch bei einer zeitlich automatisch auslaufenden Beendigung der
Veröffentlichung entfällt;
- je nach Art und Weise der Einstellung oder der Anzeige in bestimmten Bereichen fallen weitere
Gebühren für vom Lizenzgeber gewählte Zusatzoptionen an;
Bei der Buchung einer Leistung wird der entsprechende Preis im Regelfall zu Informationszwecken
angezeigt und wird dann vom Lizenzgeber bei der Buchung bestätigt.
- 9.4 DAD erhält die Abrechnungen über die Auswertung der Files
in unregelmäßigen Abständen von den 3rd-Portalen. Nach Prüfung der gemeldeten Zahlen und Zahlungseingang
zeigt DAD die Verkaufszahlen und die jeweiligen Zahlungen im Anbieterkonto des Lizenzgebers abzüglich
des Provisionsanteils von DAD an. Der Lizenzgeber kann sich nach Wunsch jederzeit das aufgelaufene
Guthaben ab einem Mindestbetrag von 25,00 Euro über die online angegebenen Auszahlungsarten
Zahlungsweise auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt hierbei nach abgeschlossener Prüfung durch DAD in
einem hierfür gewöhnlichen und handelsüblichen Zeitraum. Falls der Lizenzgeber sein Konto bei Feiyr
kündigt und keine weiteren Abrechnungen absehbar sind, so wird das komplette Guthaben dem Lizenzgeber
abzüglich etwaiger Gegenforderungen von DAD unabhängig vom Mindestbetrag ausbezahlt.
- 9.5 So lange der Kundenaccount des Lizenzgebers weder
gekündigt noch suspendiert ist wird DAD dem Lizenzgeber diese Verkaufsabrechnungen sowie diesbezügliche
Statistiken ausschließlich in seinem passwortgeschützten Anbieterkonto online unter feiyr.com zur
Verfügung stellen; eine darüber hinausgehende Erteilung von Auskünften sowie die Abrechnung außerhalb
vom Anbieterkonto wie z.B. per Post, Fax oder email, kann vom Lizenzgeber nicht verlangt werden. Sofern
der Lizenzgeber keinen Zugang zu seinem Anbieterkonto hat (z.B. auf Grund von Suspendierung oder
Kündigung), kann der Lizenzgeber ausnahmsweise mit einer Frist von einer Woche zum Ende eines jeden
Quartals die Auszahlung und die Erteilung von Auskünften zu den Abrechnungen beantragen. DAD wird dem
Lizenzgeber diese Auskünfte dann entweder postalisch oder mittels PDF übermitteln. Der Lizenzgeber wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige 3rd-Portale die Verkaufszahlen mit erheblicher Verzögerung
– bis zu 3 Jahre – melden und die entsprechenden Erlöse erst dann auskehren; hierauf hat DAD keinen
Einfluss.
- 9.6 Abrechnungen von DAD an den Lizenzgeber gelten als durch
den Lizenzgeber anerkannt und genehmigt, sofern der Lizenzgeber deren Richtigkeit nicht innerhalb einer
Frist von drei (3) Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich und substantiiert bestreitet.
- 9.7 Der Lizenzgeber nimmt zur Kenntnis, dass DAD keine
Möglichkeit hat, die Richtigkeit der von den einzelnen 3rd-Portalen übermittelten Abrechnungen zu
überprüfen. Der Lizenzgeber hat daher im Falle des Verdachts einer falschen Abrechnung bei einem
bestimmten 3rd-Portal alle Ansprüche gegen den Inhaber dieses 3rd-Portals zu richten. Soweit
erforderlich, tritt DAD etwaige eigene Auskunftsansprüche zu diesem Zweck ab.
- 9.8 Die einzelnen Gebühren, Provisionen, Zusatzgebühren sind
sofort zur Zahlung fällig und können über die von DAD angebotenen Zahlungsmethoden im Anbieterkonto
beglichen werden. Misslingt der Forderungseinzug, so hat der Lizenzgeber die dafür anfallenden
Mehrkosten zu erstatten. Lizenzgeber kommen ohne weitere Mahnung oder Aufforderung nach einem Ablauf von
30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags im Anbieterkonto in Verzug.
- 9.9 DAD wird nicht kontrollieren, ob die 3rd-Portale die
erforderlichen Meldungen an Verwertungsgesellschaften vorgenommen und die an Verwertungsgesellschaften
zu zahlenden Entgelte ordnungsgemäß abgeführt hat. Es obliegt alleine dem Lizenzgeber, dies – sowohl für
sich als auch für die an der jeweiligen Medienproduktion beteiligten Urheber und Künstler – zu prüfen
und die 3rd-Portale erforderlichenfalls zu kontaktieren; er kann anhand der in seinem Anbieterkonto
abrufbaren Statistiken nachvollziehen, von welchen 3rd-Portalen seine Files verwertet wurden. Soweit
erforderlich, tritt DAD etwaige eigene Auskunftsansprüche gegen die 3rd-Portale zu diesem Zweck an den
Lizenzgeber ab.
- 9.10 Der Lizenzgeber versichert, dass er sich selbst um die
steuerlichen Angelegenheiten kümmert und für seine Tätigkeit erforderliche Genehmigungen selbst einholt.
Der Lizenzgeber erklärt, DAD im Fall der Inanspruchnahme durch Finanzämter, Gewerbeämter oder ähnliche
Behörden schadlos zu halten.
- 9.11 Der Lizenzgeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass er ausschließlich an den Nettoerlösen partizipiert. Inwieweit Mehrwertsteuer anfällt, hängt von den
steuerlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab. DAD behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei
Veränderungen der Rechtsprechung, der tatsächlichen Gegebenheiten oder der Verwaltungspraxis der
Finanzbehörden, die steuerliche Behandlung entsprechend anzupassen. Der Lizenzgeber erklärt sich
ausdrücklich damit einverstanden, dass DAD berechtigt ist, die Abrechnungen im Account des Lizenzgebers
erforderlichenfalls auch rückwirkend zu korrigieren. Dies gilt auch für sonstige Rechnungskorrekturen,
die erforderlich sind, um eine zunächst unzutreffende tatsächliche oder rechtliche Einschätzung zu
korrigieren.
- 9.12 Der Lizenzgeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass er für die Aufbewahrung und Archivierung seiner Abrechnungen und Verkaufsstatistiken selbst
verantwortlich ist und diese sicherstellen muss. Der Lizenzgeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass DAD die Abrechnungen und Verkaufsstatistiken nach Ablauf von 2 Jahren unwiderruflich aus dem
Anbieteraccount des Lizenzgebers löschen wird, sofern keine anderen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
(HGB, Abgabenordnung u.a.) bestehen. Auf Grund dieser Löschung hat der Lizenzgeber keine weitere
Möglichkeit auf diese Abrechnungen und Verkaufsstatistiken online zuzugreifen.
Sollte der
Lizenzgeber trotz Löschung der Daten die Herausgabe der Abrechnungen und Verkaufsstatistiken von DAD
fordern, kann DAD dem Lizenzgeber allenfalls den Versuch anbieten, die Daten auf Kosten des Lizenzgebers
wiederherzustellen. Die hierfür entstehenden Kosten orientieren sich an den jeweils aktuellen und
marktüblichen Stundenverrechnungssätzen für einen Programmierer (derzeit 60,00 € netto). Bei einem zu
erwartenden Zeitaufwand von 5 Stunden betragen die Kosten für den Versuch der Wiederherstellung somit
300,00 € netto. Der Lizenzgeber wird in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass kein
rechtlicher Anspruch auf die manuelle Aufbereitung der Abrechnungen und Verkaufsstatistiken für den
Lizenzgeber besteht, sowie, dass DAD keinen Erfolg hinsichtlich der Wiederherstellung der
Verkaufsstatistiken und Abrechnungen garantieren kann.
-
Vertragsdauer/Kündigung dieser Vereinbarung, einzelner Veröffentlichungen, von Label-Listings und
Projekten/Compilations
- 10.1 Mit Abschluss dieser Lizenzvereinbarung im Rahmen der
Anmeldung als Lizenzgeber oder bei der Veröffentlichung eines Files oder Bundles gelten diese
Bestimmungen sowohl für sämtliche von dort an erfolgenden Veröffentlichungen als auch für sämtliche
zukünftigen Auswertungen der zuvor vom Lizenzgeber veröffentlichten Titel. Die Lizenzvereinbarung
ersetzt insbesondere die Geltung der früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DAD für die Zukunft.
- 10.2 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen. DAD und der Lizenzgeber haben das Recht, diese Vereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen
zu kündigen; der Lizenzgeber kann auch einzelne Veröffentlichungen mit gleicher Frist kündigen. Der
Lizenzgeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Kündigung der Vereinbarung oder einzelner
Veröffentlichungen Gebühren gemäß Ziff. 9.3 fällig werden können. Eine Kündigung des
Lizenzgebers soll nach Möglichkeit durch Auswahl der entsprechenden Funktion im Anbieterkonto erfolgen;
diese Möglichkeit ist jedoch technisch ausgeschlossen, wenn das Anbieterkonto des Lizenzgebers nicht das
erforderliche Guthaben gemäß Ziffer 10.7 aufweist. Alternativ kann eine Kündigung von
beiden Vertragspartnern auch in Textform ausgesprochen werden; der Lizenzgeber wird jedoch darauf
hingewiesen, dass sich hierdurch die Bearbeitungszeit verlängern kann. Im Falle der schriftlichen
Kündigung hat der Lizenzgeber dafür Sorge zu tragen, dass auf seinem Anbieterkonto vom Zeitpunkt der
Kündigung bis zum Wirksamwerdens der Kündigung auf seinem Anbieterkonto ein ausreichendes Guthaben zur
Verfügung steht, damit etwaige Gebühren gemäß Ziffer 9.3 abgebucht werden können. Ist
das nicht der Fall, so ist DAD berechtigt, hinsichtlich der Aufforderung an die 3rd-Portale gemäß Ziffer 10.7, die Files zu löschen, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, bis ein
ausreichendes Guthaben zur Verfügung steht.
- 10.3 Unberührt von der Kündigung dieser Vereinbarung bleibt
zum einen die Partnerschaft eines YouTube-Kanals gemäß Ziffer 3.8 und ein exklusives
Label-Listing nach erfolgreicher Label-Bewerbung gemäß Ziffer 4.7; ein solches Listing
läuft – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde – mindestens 24 Monate ab Annahme der Bewerbung und
verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten in Textform
gekündigt wird; Entsprechendes gilt für die Partnerschaft, deren Grundlaufzeit 36 Monat beträgt. Die
Laufzeit einer Partnerschaft bzw. eines solchen Listings und die damit verbundene Exklusivität des
Labels (auch für alle weiteren Portale und Zwecke gemäß Ziffer 2.1) sowie die
exklusive Rechteeinräumung hinsichtlich der dem beworbenen Label zugrundeliegenden Veröffentlichungen
(Files und Bundles) überdauert damit eine Kündigung gemäß Ziffer 10.2; die
zugrundeliegenden Veröffentlichungen können jedoch wie jede andere Veröffentlichung auch gemäß Ziffer 10.2 gesondert gekündigt werden.
- 10.4 Zum anderen lässt eine Kündigung gemäß Ziffer
10.2 die Laufzeit besonderer Projekte (insbesondere Compilations) unberührt; deren Laufzeit beträgt
gemäß Ziffer 5.3 zunächst fünf Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr,
wenn das Projekt nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform
gekündigt wird. DAD ist damit berechtigt, die in dem jeweiligen Projekt enthaltenen Files auch nach
einer Kündigung gemäß 10.2 für das Projekt bis zu dessen Laufzeitende zu nutzen;
weitere Nutzungsrechte bestehen dann nicht mehr. Der Lizenzgeber wird darauf hingewiesen, dass bei
vorzeitigen Löschung des jeweiligen Projekts Gebühren i.H.v. 199,00 € fällig werden können.
- 10.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung,
der Partnerschaft gemäß Ziffer 3.8, der Label-Bewerbung gemäß Ziffer
4.7 und/oder besonderer Projekte aus wichtigem Grund bleibt unberührt; hierfür gelten die
Formvorschriften der Ziffern 10.2, 10.3 bzw. 10.4 entsprechend. Die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist für diese
Vereinbarung, die Partnerschaft, die Label-Bewerbung und besondere Projekte jeweils gesondert zu prüfen.
Für DAD liegt ein solcher Grund im Hinblick auf diese Vereinbarung insbesondere dann vor, wenn
mindestens eine der Pflichtverletzungen des Lizenzgebers, die DAD zu einer vorübergehende Sperrung des
Anbieterkontos gemäß Ziffer 8.1 berechtigen, in wesentlicher Art und Weise oder
wiederholt vorgefallen sind. Soweit durch die fristlose Kündigung Gebühren gemäß Ziffer
9.3 anfallen, muss der Lizenzgeber diese nicht entrichten, wenn DAD die fristlose Kündigung
durch vertragswidriges Verhalten veranlasst hat.
- 10.6 Mit Wirksamkeit der Kündigung dieser Vereinbarung endet
die Möglichkeit des Lizenzgebers, die auf der Homepage bereitgestellten Funktionen zu benutzen.
Ausgenommen hiervon sind Funktionen zur Information über noch eingehende Erlöse sowie deren Auszahlung.
Erst wenn absehbar ist, dass keine weiteren Erlöse abzurechnen sind, wird DAD das Anbieterkonto löschen,
so dass unwiderruflich alle Daten, Files, Kontostände verlorengehen; eine Wiederherstellung der
gelöschten Daten ist nicht mehr möglich. Hiermit endet das Recht des Lizenzgebers, die Homepage über ein
Anbieterkonto zu benutzen.
- 10.7 Mit Wirksamkeit der Kündigung dieser Vereinbarung und
Zahlung etwaiger Löschungskosten enden automatisch sämtliche befristeten und unbefristeten Lizenzen
hinsichtlich der Rechteeinräumung gemäß Ziffer 5; die im Rahmen eines exklusiven Label-Listings und
besonderer Projekte bestehenden Nutzungsrechte bleiben jedoch gemäß Ziffer 10.3 und
10.4 bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Kündigung dieser Vereinbarung
oder einzelner Veröffentlichungen Beendigungen von Veröffentlichungen verbunden sind, mit denen gemäß Ziffer 9.3 Gebühren für das Einstellen von Files fällig werden können, sofern DAD
dies in seinem Preisverzeichnis vorsieht; der Lizenzgeber muss vor der Kündigung dafür Sorge tragen,
dass sein Anbieterkonto ein entsprechendes Guthaben aufweist, und erforderlichenfalls eine entsprechende
Einzahlung veranlassen, da der Lizenzgeber insoweit vorleistungspflichtig im Hinblick auf die
Löschungstätigkeiten von DAD ist. Nach Erhalt der Kündigung und gegebenenfalls der damit fällig
gewordenen Gebühren wird DAD die 3rd-Portale auffordern, die Files ebenfalls bis spätestens zum
Laufzeitende zu löschen. Sofern die Files nicht fristgerecht bei den 3rd-Portalen entfernt wurden, ist
DAD hierfür nur dann verantwortlich, wenn DAD keinen Löschauftrag erteilt hat. DAD wird jedoch auf
Wunsch des Lizenzgebers die jeweiligen 3rd-Portale nochmals kontaktieren und zur Löschung auffordern.
Unterbleibt die Löschung trotz der Aufforderungen seitens DAD, kann sich der Lizenzgeber unmittelbar an
das jeweilige 3rd-Portal wenden und die Löschung verlangen. Die Parteien verpflichten sich hierbei,
gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei und den 3rd-Portalen zunächst keine anwaltliche Hilfe zu
bemühen bzw. keine entsprechende Kostenerstattung zu verlangen, um für beide Seiten eine kostenschonende
einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dies gilt nicht mehr, nachdem rechtliche Einwendungen geltend
gemacht werden oder ein 3rd-Portal auch auf die Aufforderung des Lizenzgebers nicht binnen angemessener
Frist reagiert hat.
-
Elektronische Speicherung der Daten
Der Lizenzgeber erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung zur elektronischen Speicherung all seiner
Daten die zur Erfüllung dieser Lizenzvereinbarung benötigt werden. DAD ist berechtigt, die Daten zu Files
und zur Person des Lizenzgebers an 3rd-Portale weiterzugeben. Der Lizenzgeber erklärt mit seiner Anmeldung
und Einstellung der Files seine ausdrückliche Zustimmung und Genehmigung zur Veröffentlichung der Files und
zur Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten im Internet, insbesondere bei 3rd-Portalen.
-
Kommunikation per E-Mail, SMS und Post
DAD ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Lizenzgeber laufend über sein Anbieterkonto oder per E-Mail
über den Status des Anbieterkontos und Nutzungsmöglichkeiten der Homepage zu informieren. Solche
Informationen und insbesondere Rechnungen und Lieferscheine können auch per SMS oder Post versendet werden.
Der Lizenzgeber stimmt dem Empfang solcher Nachrichten und die Nutzung seiner Daten zu diesen Zwecken
zu.
-
Haftungsbeschränkung
- 13.1 Schadenersatzansprüche des Lizenzgebers werden
ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht, die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von DAD, deren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss betrifft auch
etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von DAD.
- 13.2 Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es sich bei
den 3rd-Portalen nicht um Erfüllungsgehilfen von DAD handelt, da der Vertrieb der Files durch diese
Portale nicht zu den vertraglichen Pflichten von DAD gehört, sondern DAD insoweit nur als technischer
Dienstleister des Lizenzgebers tätig ist.
-
eBooks
- 14.1 Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten
grundsätzlich entsprechend für eBooks, die der Lizenzgeber wie Files über sein Anbieterkonto vertreiben
lassen kann.
- 14.2 Im Hinblick auf Ziffer 2.1 und den
hierauf beruhenden Regelungen gilt, dass der digitale Vertrieb der eBooks sämtliche üblichen, von den
3rd-Portalen angebotenen Vertriebsformen umfasst, insbesondere im Wege des Download – auch in der Form
des Reload zum nochmaligen Download –, des Streaming und der zeitlich begrenzten Nutzung durch den
Verbraucher.
- 14.3 Die zulässigen Formate der eBooks wird DAD jeweils auf
der Homepage bekanntgeben.
- 14.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DAD
lediglich als technischer Dienstleister fungiert, der die vom Lizenzgeber eingestellten eBooks an
3rd-Portale weiterleitet und keine Aufgaben eines Verlags übernimmt sowie insbesondere keine
Promotion-Leistungen erbringen wird. Sämtliche Pflichten eines Verlags übernimmt der Lizenzgeber als
Selbstverlag.
-
Sonstige Vereinbarungen
- 15.1 Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen können DAD
und der Lizenzgeber dadurch treffen, dass DAD auf der Homepage ein besonderes Angebot unterbreitet, dass
der Lizenzgeber annimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
- 15.2 Für den Fall, dass eine Regelung dieses Vertrages
unwirksam ist, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden in diesem
Falle einvernehmlich die unwirksamen durch wirksame und dem Vertragszweck entsprechende Regelungen
ersetzen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
- 15.3 DAD ist berechtigt, diesen Vertrag als Ganzes oder in
Teilen mit befreiender Wirkung auf eine dritte Firma zu übertragen. Der Lizenzgeber stimmt einer solchen
Vertragsübernahme bereits jetzt zu.
- 15.4 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts, der Kollisionsnormen sowie des
UN- Kaufrechts. Erfüllungsort ist Traunstein. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute und
Lizenzgebern mit Wohnsitz im Ausland ist Traunstein. DAD bleibt es vorbehalten, den Lizenzgeber an
dessen Sitz bzw. bei deliktischen Handlungen an dem Ort zu verklagen, wo die Handlung im Sinne von § 32
ZPO begangen wurde.
- 15.5 Es gilt alleine die deutsche Fassung dieser
Vereinbarung. Übersetzungen dienen alleine Informationszwecken; DAD hat die Übersetzungen von einem
fachlich anerkannten Büro vornehmen lassen, ohne dass DAD eine Gewähr für die Richtigkeit der
Übersetzung übernimmt.
(Fassung vom 30.01.2023)