Die Bezeichnung „User-Generated Content“ (UGC) beschreibt Inhalte auf Plattformen, die von deren Nutzer*innen
selbst hochgeladen werden. Diese Inhalte können auch Musik enthalten, die urheberrechtlich geschützt ist. Zum Beispiel kann jemand ein Video auf YouTube hochladen und dieses mit Musik eines anderen Künstlers unterlegen. Das
Content-ID System sorgt dann dafür, dass solche Inhalte identifiziert und an die Rechteinhaber über uns als Vertrieb abgerechnet werden.
Bei anderen Diensten wie z.B. YouTube Shorts, TikTok oder den Instagram Stories können die Plattform-Nutzer auch auf Musikbibliotheken zurückgreifen um ihren Videocontent mit Musik zu versehen. Wenn du also Portale wie YouTube Music, TikTok, Instagram und Facebook für die Auslieferung deiner Veröffentlichung bei Feiyr auswählst, dann befinden sich deine Tracks auch in der Musikbibliothek dieser Plattformen. Deren Nutzer*innen können diese dann für ihre Inhalte verwenden und haben auch Möglichkeiten die Songs zu
bearbeiten.