Das Verbreitungsrecht im Urheberrecht bezieht sich auf das ausschließliche Recht des
Urhebers oder Rechteinhabers, Kopien seines Werkes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sei es physisch oder digital.
Es umfasst:
- Physische Verbreitung: Gedruckte Bücher, CDs, DVDs und andere physische Medien.
- Digitale Verbreitung: Online-Vertrieb, digitale Downloads, Streaming und andere digitale Vertriebskanäle.
- Erstveröffentlichung und Zweitverwertung: Kontrolle über Zeitpunkt und Art der Veröffentlichung, auch nach der Erstveröffentlichung.
- Erschöpfungsgrundsatz: In einigen Fällen verliert der Urheber nach der ersten Zustimmung zur Erstverbreitung die Kontrolle.
- Lizenzierung und Vergütung: Möglichkeit, das Verbreitungsrecht an Dritte zu lizenzieren, oft gegen eine Gebühr.
Das Verbreitungsrecht ermöglicht es den Urhebern, die Veröffentlichung ihrer Werke zu kontrollieren und einen angemessenen Gewinn aus der Verbreitung zu erzielen.